Rechner Lohn

Das Geld, was einem Arbeitnehmer am Monatsende tatsächlich zur Verfügung steht, nennt man Nettolohn. Er unterscheidet sich vom Bruttolohn, welcher das im Arbeitsvertrag vereinbarte Einkommen darstellt. Tatsächlich werden vom Bruttolohn aber neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge, u.a. für die Krankenkasse und die Rentenversicherung, abgezogen. Ein Lohnrechner kann ausrechnen, wie der Nettolohn nach allen Abzüge ausfällt. Steht z.B. eine Gehaltserhöhung an, kann der Arbeitnehmer mit Hilfe des Lohnrechners errechnen, wie viel mehr Geld er tatsächlich zur Verfügung hat, da er mit den Lohnrechner alle Abzüge auf den Bruttolohn eingeben kann. Auch diejenigen, die z.B. eine betriebliche Altersvorsorge abschließen oder vermögenswirksame Leistungen geltend machen wollen, können diese Angabe in den Lohnrechner eingeben, der sie vom Bruttogehalt abzieht und den Nettobetrag anzeigt. So können alle Veränderungen, die sich bei den Lohnabzügen ergeben, durch den Lohnrechner ausgerechnet werden bevor sie auf der Gehaltsabrechnung einsehbar sind.]]>

Lohnsteuertabelle

Lohnsteuertabellen geben darüber Auskunft, wie hoch der Lohn für den Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Abgaben ausfällt. Es werden also vom Bruttolohn alle notwendigen Abzüge vorgenommen, so dass der Nettolohn sichtbar wird. Die Lohnsteuertabelle basiert auf dem Einkommenssteuertarif. In diesem Sinne werden zunächst alle sich aus der Steuerklasse zusammengesetzten Pauschalen abgezogen und dann die Freibeträge. Anschließend wird die Einkommensteuer ermittelt. Vom Lohn werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Lohnsteuertabelle unterscheidet zwischen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern (allgemeine Tabelle) und nichtrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, z.B. Beamte (besondere Tabelle). Die Lohnsteuertabelle berücksichtigt alle sechs Lohnsteuerklassen, die jeweils unterschiedliche Pauschalen und Freibeträge bedeuten. Als Folge der individuellen Steuerberechnung und maschineller Lohnsteuerberechnung nach stufenlosem Formeltarif, gibt es seit 2003 keine amtlichen Lohnsteuertabellen mehr. Mittlerweile finden sich zahlreiche elektronische Versionen von Lohnsteuertabellen, die auch als Brutto-Netto-Rechner oder Lohnsteuerrechner bezeichnet werden. ]]>

Bruttogehalt

Als Bruttolohn wird das Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit vor Abzug aller Steuern und Abgaben bezeichnet.

Die Summe, die dem Arbeitnehmer nach Abzug dieser Posten monatlich zur Verfügung steht, wird als Nettogehalt bezeichnet. Es gilt, dass in der Regel etwa 40% vom Bruttogehalt abgezogen werden. Abweichungen ergeben sich auf Grund von individuellen Faktoren. Dazu zählen der Familienstand des Arbeitnehmers, Anzahl der Kinder, eingetragene Steuerklasse, anfallende Kirchensteuer usw.

In Gehaltsverhandlungen und Gesprächen über Lohnerhöhungen ist immer das Bruttogehalt Gegenstand der Diskussion. Dies ist wichtig zu verstehen, da der Nettolohn trotz gleichen Bruttoeinkommens je nach persönlicher Situation von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterschiedlich ausfallen kann. Um einen Überblick über die voraussichtlichen Abzüge zu erhalten, empfiehlt es sich, den kostenlosen und völlig anonymen Brutto-Netto-Rechner, der von Gehalt-Tipps zur Verfügung gestellt wird, zu nutzen.

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Brutto Netto Rechner

Um zu erfahren, was abzüglich aller Abgaben vom Bruttolohn übrig bleibt, kann der kostenlose Gehaltsrechner genutzt werden.

Um möglichst präzise Informationen zu erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihr Bruttogehalt möglichst genau angeben oder bestimmen können. Selbstverständlich ist der Gehaltrechner von Gehalt-Tipps kostenlos und absolut anonym. Ihre Daten werden zu Ihrer Sicherheit nicht gespeichert oder an Dritte weiter gegeben.

Um das voraussichtliche Nettogehalt berechnen zu können,
müssen diverse Abzüge berücksichtigt werden:

Die Einkommenssteuer setzt sich zusammen aus:

  • Lohnsteuer – entsprechend der eingetragenen Steuerklasse
  • Kirchensteuer – Beiträge variieren von Bundesland zu Bundesland und sind nur zu leisten, wenn der Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft angehört
  • Solidaritätszuschlag

Die Sozialabgaben setzen sich zusammen aus:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung (ggf. Kinderlosenzuschlag von 0,25%)
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Das Ergebnis dieser Berechnung ist das vorläufige Nettoeinkommen, d.h. der Betrag, der dem Arbeitnehmer auf sein Bankkonto überwiesen wird und ihm zur freien Verfügung steht.

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