Rechner Lohn

Das Geld, was einem Arbeitnehmer am Monatsende tatsächlich zur Verfügung steht, nennt man Nettolohn. Er unterscheidet sich vom Bruttolohn, welcher das im Arbeitsvertrag vereinbarte Einkommen darstellt. Tatsächlich werden vom Bruttolohn aber neben der Lohnsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge, u.a. für die Krankenkasse und die Rentenversicherung, abgezogen. Ein Lohnrechner kann ausrechnen, wie der Nettolohn nach allen Abzüge ausfällt. Steht z.B. eine Gehaltserhöhung an, kann der Arbeitnehmer mit Hilfe des Lohnrechners errechnen, wie viel mehr Geld er tatsächlich zur Verfügung hat, da er mit den Lohnrechner alle Abzüge auf den Bruttolohn eingeben kann. Auch diejenigen, die z.B. eine betriebliche Altersvorsorge abschließen oder vermögenswirksame Leistungen geltend machen wollen, können diese Angabe in den Lohnrechner eingeben, der sie vom Bruttogehalt abzieht und den Nettobetrag anzeigt. So können alle Veränderungen, die sich bei den Lohnabzügen ergeben, durch den Lohnrechner ausgerechnet werden bevor sie auf der Gehaltsabrechnung einsehbar sind.]]>

Nettogehalt

Ein Nettogehalt ist das Gehalt, was einem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsabgaben ausgezahlt wird. Genau wie dem Nettolohn ein Bruttolohn vorausgeht, ergibt sich auch das Nettogehalt aus Abzügen vom Bruttogehalt. Vom Brutto werden Steuern abgezogen, das sind Lohnsteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Weitere Abzüge entstehen aus den Sozialversicherungsabgaben, das sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung. Während der Arbeitnehmer die Steuerabgaben selber leistet, trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben zumeist zu 50 Prozent mit. Sowohl die Steuern als auch die Sozialversicherungsbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Auf der Gehaltsabrechnung sind sowohl der Brutto- als auch der Nettobetrag aufgeführt. Abzüge vom Bruttogehalt lassen sich u.a. durch einen Wechsel der Krankenkasse oder der Wahl einer anderen Steuerklasse erzielen. Allerdings wird auch vom Nettogehalt teilweise etwas abgezogen, z.B. vermögenswirksamen Leistungen. ]]>

Netto

Netto steht für einen „gereinigten Wert“. Der nicht gereinigte Wert ist das Brutto. Beide Begriffe entstammen dem kaufmännischen Bereich. Zur Vervollständigung muss außerdem noch der Begriff Tara genannt werden. Tara ist der Sammelbegriff, er gilt beim Abzug (Brutto) und bei der Addition (Netto) auf einen Betrag. Ein Nettopreis ist ein Preis ohne Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Werden zu dem Preis die Steuern addiert, handelt es sich um den Bruttopreis. Ein Nettogehalt oder Nettolohn ist das Entgelt, was nach dem Abzug von Sozialversicherungsabgaben, wie z.B. Krankenversicherung oder Rentenversicherung und Steuern, z.B. der Lohnsteuer, übrig bleibt. Der Nettobetrag ist also der Betrag, der dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Der Begriff Netto wird auch in der Versicherungswirtschaft verwendet. Hier bezeichnet er den dem Versicherungsträger verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu zahlenden Schadensanteil. Dementsprechend bezeichnet Brutto den Zustand vor Abgabe von Haftungs- und Schadenteilen. Beide Begriffe werden auch bei der Verrechnung von Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen benutzt. Netto bezeichnet den Betrag nach der Verrechnung, brutto den Betrag vor der Verrechnung. Grundsätzlich gilt: Brutto kommt vor Netto. ]]>

Effektiver Jahreszins

Um ein Kreditangebot zu beurteilen, eignet sich das Vergleichen des Effektiven Jahreszinses. Dieser ist auch unter dem Begriff Effektivzins geläufig. Er gibt an, wie hoch die Gesamtkreditkosten bezogen auf ein Jahr ausfallen. Der Zinssatz, den eine Bank anbietet, ist auch abhängig von der Bonität des Antragstellers. Eine positive Bonität führt in der Regel zu einem niedrigeren Effektivzins. Damit ein solcher Vergleich überhaupt möglich ist, bestehen detaillierte Regelungen zur Berechnung des Effektiven Jahreszinses, nach denen sich die Banken richten müssen. Enthalten sind anfallende Bearbeitungsgebühren auf den Nettobetrag, weitere Kosten wie Versicherungen und natürlich der Nominalzins. Dieser gibt den eigentlichen Zins an, der von den Banken für das Darlehen erhoben wird. Diese Berechnung ist sehr komplex und für den Laien nicht leicht zu durchschauen. Für Kreditnehmer ist es wichtig, neben dem angegeben Zinssatz sowie der anfallenden Bearbeitungsgebühr auch die Kredithöhe sowie die Laufzeit zu berücksichtigen. Erst wenn man dies genau geprüft hat, sollte man einen Kredit aufnehmen. ]]>