Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Sie ist eine Versicherung für die wirtschaftliche Absicherung des biometrischen Risikos einer Person (Todesfall, schwere Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit). In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Lebensversicherung: Todesfallversicherung, Sterbegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erlebensfallversicherung, Aussteuerversicherung. Bei der Kapitalform wird zwischen Risikoversicherung und kapitalbildender Versicherung differenziert. Meistens werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen, d.h. die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Daneben kann die Versicherungsleistung als Anteilseinheit eines Fonds oder als Indexgebunden vereinbart werden. Lebensversicherungen können unterschiedlich staatlich gefördert werden, z.B. als Direktversicherung oder als vermögensbildende Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann als eine einmalige Auszahlung zu einem bestimmten Termin fällig werden, unabhängig davon, ob die Person noch lebt, sie kann nach einem vertraglich vereinbarten Ereignis ausgezahlt werden oder als laufende Auszahlung als Rente. Eine Lebensversicherung endet entweder durch den Tod des Versicherungsträgers, durch das Erreichen eines vereinbarten Alters oder durch Kündigung. ]]>

Effektiver Jahreszins

Um ein Kreditangebot zu beurteilen, eignet sich das Vergleichen des Effektiven Jahreszinses. Dieser ist auch unter dem Begriff Effektivzins geläufig. Er gibt an, wie hoch die Gesamtkreditkosten bezogen auf ein Jahr ausfallen. Der Zinssatz, den eine Bank anbietet, ist auch abhängig von der Bonität des Antragstellers. Eine positive Bonität führt in der Regel zu einem niedrigeren Effektivzins. Damit ein solcher Vergleich überhaupt möglich ist, bestehen detaillierte Regelungen zur Berechnung des Effektiven Jahreszinses, nach denen sich die Banken richten müssen. Enthalten sind anfallende Bearbeitungsgebühren auf den Nettobetrag, weitere Kosten wie Versicherungen und natürlich der Nominalzins. Dieser gibt den eigentlichen Zins an, der von den Banken für das Darlehen erhoben wird. Diese Berechnung ist sehr komplex und für den Laien nicht leicht zu durchschauen. Für Kreditnehmer ist es wichtig, neben dem angegeben Zinssatz sowie der anfallenden Bearbeitungsgebühr auch die Kredithöhe sowie die Laufzeit zu berücksichtigen. Erst wenn man dies genau geprüft hat, sollte man einen Kredit aufnehmen. ]]>

Abgaben bei der Lohnabrechnung

Zwischen dem Betrag, den ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber als Bruttogehalt erhält und dem Betrag, der dann tatsächlich auf das Konto des Arbeitnehmers als Nettobetrag überwiesen wird, klaffen häufig deutliche Unterschiede.

Auf der Gehaltsabrechnung wird ausgewiesen, für welche Leistungen die Gelder abgezogen werden, die den Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettobetrag ausmachen:

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Art Einkommenssteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers ab. Die Lohnsteuerklasse wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ledige Arbeitnehmer sind in der Regel in Lohnsteuerklasse 1 eingetragen. Hier zahlen sie die höchsten Lohnsteuern. Verheiratete Arbeitnehmer können sich entscheiden, ob beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft werden, was sich anbietet, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Sind die Gehälter beider Ehepartner jedoch deutlich unterschiedlich oder bleibt ein Ehepartner – etwa aufgrund der Elternzeit – zu Hause, so bietet es sich an, dass der Partner mit dem höheren Einkommen in Lohnsteuerklasse 3 wechselt und der andere Partner in Klasse 5 angesiedelt wird. So bleibt dann für beide Ehepartner insgesamt betrachtet am meisten netto übrig.

Die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die durch die Beiträge der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber finanziert wird. Bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze sind Arbeitnehmer und Angestellte gesetzlich dazu verpflichtet, in deren Rentenversicherung versichert zu sein. Hierzu wird ein prozentualer Satz vom Bruttoeinkommen, der im Laufe der Jahre immer mal wieder variiert wird abgezogen und unmittelbar den Rentenversicherungsträgern zugespielt. Auf der Basis der gezahlten Beiträge erhält der Arbeitnehmer eine Anwartschaft, um im Rentenalter selbst eine Rente beziehen zu können. Mittlerweile ist es sinnvoll, auch privat vorzusorgen und eine eigene Rentenvorsorge zu betreiben.

Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird in gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge als prozentualer Satz vom Bruttogehalt erhoben. Ab dieser Bemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht weiter.

Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In die Krankenversicherung zahlen ebenfalls der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte ein. Jedoch hat der Arbeitnehmer hierbei die freie Wahl der Krankenversicherung. Hierbei lohnt es sich häufig, die Angebote der gesetzlichen Krankenversicherungen zu vergleichen. Denn wer eine Krankenversicherung mit vergleichsweise günstigem Beitragssatz auswählt, der spürt das am Ende des Monats, da weniger vom Bruttogehalt an die Krankenversicherung abgeführt wird und damit netto mehr vom Lohn übrig bleibt. Wie bei der Rentenversicherung gelten auch bei der Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen. Wer ein Bruttogehalt oberhalb dieser Grenzen verdient, kann sich auch privat krankenversichern. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer allein die Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein noch relativ junger Baustein in der Sozialversicherung. In der Pflegeversicherung sind all jene versichert, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer das nicht ist, kann auch freiwillig der Pflegeversicherung beitreten, um damit häusliche und stationäre Pflege im Alter abzusichern. Die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen ebenfalls die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Anders als in der Arbeitslosen-, Renten- und in der Krankenversicherung teilen Sie sich den Beitrag jedoch nicht. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Pflegeversicherung ist höher als der Arbeitgeberanteil. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt die gleiche wie bei der Krankenversicherung.

Die Kirchensteuer

Kirchensteuer zahlen all jene Arbeitnehmer und ihre Familien, die einer christlichen Kirche angehören. Je nach Bundesland kann der Steuersatz für die Kirchensteuer variieren. Wer aus der Kirche austritt, braucht keine Kirchensteuer zu entrichten und mehr dadurch sein Nettoeinkommen bei gleich bleibendem Bruttogehalt.

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Welche Versicherungen braucht man wirklich?

Sicherlich sind Versicherungen notwendig, um sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen und anderen Risiken abzusichern. Allerdings sollten Sie Ihren Versicherungsbedarf genau prüfen, denn eine so genannte Überversicherung kann Sie teuer zu stehen kommen. Auch die Preisspannen der einzelnen Angebote schwanken deutlich, so dass Sie sich über Vorteile und Risiken genau informieren sollten.

  1. Die Private Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn Sie – oder ihre Kinder – bei einem Dritten einen Schaden anrichten oder dafür verantworlich sind. Von der teuren Blumenvase, die ihr Kind herunter geworfen hat, über das Brandloch im Jacket eines Freundes – solche alltäglichen Pannen im privaten Bereich sind vielfältig. Da Sie im Ernstfall unbegrenzt und lebenslänglich für den Schaden aufkommen müssen, ist eine solche Versicherung zwingend notwendig. Fragen Sie vor Abschluss gegebenenfalls auch nach einem Zusatzschutz, wenn die standardisierten Leistungen für Ihre individuellen Bedingungen nicht ausreichen. » Informationen zur Privathaftpflicht
  2. Die Risiko-Lebensversicherung zahlt dann, wenn der Verischerte während der Vertragslaufzeit zu Tode kommt. Da im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung kein Vermögen angespart wird, sind die Beitragkosten vergleichsweise niedrig, während der materielle Schutz im Ernstfall hoch ist. Eine solche Verischerung lohnt sich für Familien, in denen einer für den Großteil des Einkommens aufkommt. Das Gehalt sollte auch als Orientierung für die Versicherungssumme dienen. Bei Familien mit Kleinkindern gilt, dass das vierfache Jahres-Netto-Einkommen versichert werden sollte. So bleibt dem Hinterbliebenen im Ernstfall genügend Zeit, um eine neue Existenz aufzubauen. Eine Restschuldversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn sich eine Familie – beispielsweise in Folge eines Eigenheimbaus – hoch verschuldet hat. Diese Versicherung löst das Darlehen im Falle eines unerwarteten Todes ab.
  3. Der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann eine existenzsichernde Rolle zu, wenn man durch einen Unfall oder eine Erkrankung seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Da die gesetzliche Rentenverischerung kaum ausreicht, sollte man möglichst frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um von den vergleichsweise geringen Beiträgen zu profitieren. Abgeraten wird von einem Paket aus Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung, da die meisten Versicherungen nur in einem Bereich gute Leistungen anbieten. Außerdem kann eine Lebensversicherung oftmals nicht vorzeitig gekündigt werden, ohne dass die Berufsunfähigkeit weiter läuft, so dass es zu einem finanziellen Mehraufwand kommen kann. » Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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