Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

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Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Sie ist eine Versicherung für die wirtschaftliche Absicherung des biometrischen Risikos einer Person (Todesfall, schwere Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit). In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Lebensversicherung: Todesfallversicherung, Sterbegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erlebensfallversicherung, Aussteuerversicherung. Bei der Kapitalform wird zwischen Risikoversicherung und kapitalbildender Versicherung differenziert. Meistens werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen, d.h. die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Daneben kann die Versicherungsleistung als Anteilseinheit eines Fonds oder als Indexgebunden vereinbart werden. Lebensversicherungen können unterschiedlich staatlich gefördert werden, z.B. als Direktversicherung oder als vermögensbildende Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann als eine einmalige Auszahlung zu einem bestimmten Termin fällig werden, unabhängig davon, ob die Person noch lebt, sie kann nach einem vertraglich vereinbarten Ereignis ausgezahlt werden oder als laufende Auszahlung als Rente. Eine Lebensversicherung endet entweder durch den Tod des Versicherungsträgers, durch das Erreichen eines vereinbarten Alters oder durch Kündigung. ]]>

Eigenanteil

Unter Eigenanteil versteht man im Versicherungswesen den Betrag, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Ob dieser jährlich oder pro Schadensfall erhoben wird, ist abhängig von der Art der Versicherung sowie den vereinbarten Regelungen. In Bezug auf die Gesetzliche Krankenversicherung unterliegen die Zuzahlungen genauen Vorschriften. So wird pro Quartal die Praxisgebühr erhoben. Zusätzlich ergeben sich im Bedarfsfall Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Alles was darüber hinaus geht, wird von der Krankenkasse übernommen. ]]>