Unterhalt

Unterhalt wird denjenigen gezahlt, die für ihre eigenen Lebenshaltungskosten nicht selber aufkommen können. Unterhaltszahlungen leisten Ehepartner, geschiedene Ehepartner, Eltern nichtehelicher Kinder und direkte Verwandte. Beim Unterhalt infolge einer Ehe wird zwischen verheirateten und geschiedenen Ehepartner differenziert. Der Familienunterhalt wird in geschlossenen Ehen fällig. Beide Ehepartner müssen zum persönlichen Haushalt, zu den persönlichen Bedürfnissen des Ehepartners und der gemeinsamen Kinder beitragen. Dies kann in Form von Haushaltsführung oder durch finanzielle Mittel geleistet werden. Bei einer Scheidung hat jeder Ehepartner für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Ist er oder sie dazu nicht in der Lage, hat er oder sie einen Anspruch auf Unterhalt, wenn der Ehepartner ausreichen leistungsfähig ist. Es gibt verschiedenen Unterhaltsarten:

  • Betreuungsunterhalt
  • Ausbildungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Alter, Gebrechen oder Krankheit
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Aufstockungsunterhalt
  • Unterhalt aus Gründen der Billigkeit
In der Praxis ist der Betreuungsunterhalt für Kinder die am meisten verbreitete Unterhaltsform. Der Bedarf des Unterhalts errechnet sich aus dem ehemals gemeinsamen ehelichen Einkommen. Dabei werden alle Einkünfte, nach Abzügen durch Steuern und anderen Beiträgen sowie sonstigen dienstlichen Aufwendungen, und vermögenswerte Vorteile berücksichtigt. Im Fall eines nichtehelichen Kindes, richtet sich die Unterhaltsverpflichtung an den das Kind nicht betreuenden Elternteil, wenn der andere Elternteil aufgrund der Betreuung und Pflege des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Grundlage für die Berechnung des Unterhalts für Kinder bilden die Düsseldorfer Tabelle sowie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Der Unterhalt wegen Verwandtschaft betrifft nur Verwandte gerader Linie, d.h. Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel. Der Verwandtenunterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf eines Kindes sowie die Kosten einer angemessenen Berufsausbildung. Neben Kinderunterhalt gibt es auch den Elternunterhalt. Dieser gilt bei Kindern, die für die Pflege ihrer Eltern aufkommen sollen. Hier gelten ein höherer Selbstbehalt und eine geringere Unterhaltspflicht, da die Lebensstellung der Kinder und ihre Altersvorsorge durch die Unterhaltsleistungen an die Eltern nicht beeinträchtigt werden darf. ]]>

Risikolebensversicherung

Möchte jemand eine Lebensversicherung abschließen, hat er gegenüber dem Versicherungsträger Angaben über seinen Gesundheitszustand zu machen, um festzustellen, ob ein erhöhtes Todesfallrisiko, etwa durch eine bestimmte Krankheit, besteht. Möglicherweise ergibt sich daraus eine Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung tritt im Fall des Todes ein. Einige Versicherungen verzichten auf Angaben zum Gesundheitszustand. Allerdings muss der Versicherungsnehmer dann deutlich höhere Versicherungsbeiträge zahlen, denn die Versicherung kann das Todesfallrisiko nicht einschätzen. Es ist wichtig, Fragen zum Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu beantworten, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet wird. Stirbt ein Versicherter, werden der Versicherung die ärztlichen Unterlagen vorgelegt. Stellt sich heraus, dass der Verstorbene keine wahrheitsgemäßen Angaben über seinen Gesundheitszustandes gemacht hat, erhalten die Hinterbliebenen möglicherweise keine Leistungen.]]>

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Sie ist eine Versicherung für die wirtschaftliche Absicherung des biometrischen Risikos einer Person (Todesfall, schwere Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit). In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Lebensversicherung: Todesfallversicherung, Sterbegeldversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erlebensfallversicherung, Aussteuerversicherung. Bei der Kapitalform wird zwischen Risikoversicherung und kapitalbildender Versicherung differenziert. Meistens werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen, d.h. die Versicherungsleistung wird im Versicherungsfall als Geldleistung erbracht. Daneben kann die Versicherungsleistung als Anteilseinheit eines Fonds oder als Indexgebunden vereinbart werden. Lebensversicherungen können unterschiedlich staatlich gefördert werden, z.B. als Direktversicherung oder als vermögensbildende Lebensversicherung. Eine Lebensversicherung kann als eine einmalige Auszahlung zu einem bestimmten Termin fällig werden, unabhängig davon, ob die Person noch lebt, sie kann nach einem vertraglich vereinbarten Ereignis ausgezahlt werden oder als laufende Auszahlung als Rente. Eine Lebensversicherung endet entweder durch den Tod des Versicherungsträgers, durch das Erreichen eines vereinbarten Alters oder durch Kündigung. ]]>

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit muss die Krankenkasse der gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistung nachkommen: Der Zahlung von Krankengeld. Beim Krankengeld handelt es sich also um eine Lohnersatzleistung. Wird ein Arbeitnehmer krank, erhält er zunächst vom Arbeitgeber Lohnfortzahlungen. Erstreckt sich seine Krankheit über eine Zeit von mehr als sechs Wochen, beginnt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld. Die Zahlung ist unabhängig davon, ob der Erkrankte im Krankenhaus liegt oder sich in einer Rehabilitationseinrichtung befindet. Die Zahlung von Krankengeld kann auch erfolgen, wenn ein unter 12 Jahre altes Kind erkrankt ist und darüber ein ärztlicher Nachweis vorliegt. Dieses Kinderkrankengeld kann maximal für zehn Tage, für Alleinerziehende für 20 Tage, im Jahr gezahlt werden. Zwar wird das Krankengeld über eine unbestimmte Zeit gezahlt, allerdings für die gleiche Erkrankung nur 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Da die Zeit der Lohnfortzahlung in diese Zeit mit eingerechnet wird, handelt es sich effektiv nur um einen Zeitraum von 72 Wochen. Ein Anspruch auf die erneute Zahlung des Geldes für die gleiche Erkrankung besteht erst wieder, wenn der Versicherte wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war. Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem Bruttolohn vor der Erkrankung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des vormonatlichen Bruttolohns und darf 90 Prozent des letzten monatlichen Nettolohns nicht überschreiten. Das Krankengeld an sich unterliegt keiner Besteuerung, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen. Liegen steuerliche Einkünfte vor, wird das Krankengeld bei der Errechnung des Steuersatzes mit einbezogen. Das Krankengeld ist beitragspflichtig für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge werden direkt an die entsprechenden Stellen abgeführt. Die Beitragszahlungen für die Krankenkasse entfallen für die Zeit, in der Krankengeld erhalten wird. ]]>

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, d.h. einer Versicherung, die den Todesfall einer Person wirtschaftlich absichert (in Einzelfällen zeigt eine Lebensversicherung auch bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit ihre Leistungen). Als private Vorsorge erfolgt mit der Kapitallebensversicherung neben der wirtschaftlichen Absicherung im Todesfall auch eine Vermögensbildung, da das eingezahlte Kapital zum Teil zur Kapitalbildung verwendet wird. In der Regel werden die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer frei gewählt. Bei der Kapitallebensversicherung kommt es nicht zu einer laufenden Auszahlung, sondern zu einer einmaligen Leistung durch die Zahlung eines vereinbarten Kapitals. Läuft eine Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre, sind die aus dem eingezahlten Kapital gewonnen Beträge steuerfrei. Dies allerdings nur, wenn die eingezahlten Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben im Rahmen von Versorgungsaufwendungen geltend gemacht werden können. ]]>