Vermögen

In wirtschaftlichen Zusammenhängen bedeutet Vermögen Eigentum und steht damit für die Gesamtheit aller Güter, die ein Mensch besitzt. Sowohl Bargeld als auch Aktien, Bankguthaben, Immobilien, Konsumgüter oder Patente gelten als Vermögen. Daher ist Vermögen nicht identisch mit Kapitel, denn über Kapital kann jemand, im Gegensatz zum Vermögen, nicht direkt verfügen, sondern investiert es mit dem Ziel der Gewinnmaximierung. Vermögen ist in diesem Sinne eine andere Bezeichnung für Reichtum. Die Steigerung des eigenen Vermögens ist das Ziel privater Finanzplanungen. Da private Vermögensbildung in einigen Ländern als Alternative zu Versicherungen gilt, wird sie zum Teil staatlich gefördert, z.B. durch Wohnungsbauprämien oder Zulagen zur Altersvorsorge. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können vermögend sein. Das Betriebsvermögen umfasst sowohl materielle Sachwerte wie Kassenbestände, Arbeitsgeräte oder Immobilien als auch geistiges Eigentum wie z.B. Markennamen oder Patente. Zählt man außerdem noch die Potenziale der Mitarbeiterinnen hinzu, kann man ebenfalls von einem Humanvermögen sprechen. Ursprünglich wurde Vermögen in Deutschland mit der Vermögenssteuer belastet. Seit 1997 ist diese Steuer nicht mehr zulässig.]]>

Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, d.h. einer Versicherung, die den Todesfall einer Person wirtschaftlich absichert (in Einzelfällen zeigt eine Lebensversicherung auch bei Berufsunfähigkeit oder schwerer Krankheit ihre Leistungen). Als private Vorsorge erfolgt mit der Kapitallebensversicherung neben der wirtschaftlichen Absicherung im Todesfall auch eine Vermögensbildung, da das eingezahlte Kapital zum Teil zur Kapitalbildung verwendet wird. In der Regel werden die Versicherungsbeiträge vom Versicherungsnehmer frei gewählt. Bei der Kapitallebensversicherung kommt es nicht zu einer laufenden Auszahlung, sondern zu einer einmaligen Leistung durch die Zahlung eines vereinbarten Kapitals. Läuft eine Kapitallebensversicherung mindestens 12 Jahre, sind die aus dem eingezahlten Kapital gewonnen Beträge steuerfrei. Dies allerdings nur, wenn die eingezahlten Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben im Rahmen von Versorgungsaufwendungen geltend gemacht werden können. ]]>