Steuererklärung

Mit der Steuererklärung legen Privatpersonen und Unternehmen die Informationen offen, die dem Finanzamt zur Erhebung der Steuerlast notwendig sind. Sie muss entweder in Form des amtlich vorgegebenen Formulars oder in elektronischer Form, mit dem Programm ELSTER, an das Finanzamt übermittelt werden. Wichtigste Beispiele für Steuererklärungen sind die Einkommenssteuererklärung von Arbeitnehmern, die Umsatzsteuererklärung von Unternehmen oder die Körperschaftssteuererklärung bei juristischen Personen. In der Regel ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, eine Steuererklärung vorzulegen. Es gilt entweder die Pflichtveranlagung oder die Antragsveranlagung. Trifft die Pflichtveranlagung auf einen Arbeitnehmer zu, muss er eine Steuererklärung vorlegen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Ehepartner die Lohnsteuerklassenkombination drei/fünf gewählt haben oder wenn jemand im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten hat. Außerdem muss eine Steuererklärung auf Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden. Die Antragsveranlagung tritt in Kraft, wenn jemand, obwohl er nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abgibt. Aufgrund des Aufwandes, der mit der Erstellung einer solchen Erklärung verbunden ist, sind viele Menschen froh, wenn sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Doch der Aufwand kann sich in vielen Fällen lohnen: Oftmals erstattet das Finanzamt Steuern, da im Jahr zu viele Abgaben geleistet wurden. Hilfe bei der Erstellung von Einkommensteuererklärungen und anderen steuerlichen Fragen geben Steuerberater. Eine Steuererklärung muss dem Finanzamt bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Lässt eine Privatperson oder ein Unternehmen die Steuererklärung extern, in der Regel von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, vornehmen, verlängert sich die Frist bis zum Jahresende. ]]>

Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit muss die Krankenkasse der gesetzlich vorgeschriebenen Regelleistung nachkommen: Der Zahlung von Krankengeld. Beim Krankengeld handelt es sich also um eine Lohnersatzleistung. Wird ein Arbeitnehmer krank, erhält er zunächst vom Arbeitgeber Lohnfortzahlungen. Erstreckt sich seine Krankheit über eine Zeit von mehr als sechs Wochen, beginnt die Krankenkasse mit der Zahlung von Krankengeld. Die Zahlung ist unabhängig davon, ob der Erkrankte im Krankenhaus liegt oder sich in einer Rehabilitationseinrichtung befindet. Die Zahlung von Krankengeld kann auch erfolgen, wenn ein unter 12 Jahre altes Kind erkrankt ist und darüber ein ärztlicher Nachweis vorliegt. Dieses Kinderkrankengeld kann maximal für zehn Tage, für Alleinerziehende für 20 Tage, im Jahr gezahlt werden. Zwar wird das Krankengeld über eine unbestimmte Zeit gezahlt, allerdings für die gleiche Erkrankung nur 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Da die Zeit der Lohnfortzahlung in diese Zeit mit eingerechnet wird, handelt es sich effektiv nur um einen Zeitraum von 72 Wochen. Ein Anspruch auf die erneute Zahlung des Geldes für die gleiche Erkrankung besteht erst wieder, wenn der Versicherte wegen dieser Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig war. Die Höhe des Geldes richtet sich nach dem Bruttolohn vor der Erkrankung. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des vormonatlichen Bruttolohns und darf 90 Prozent des letzten monatlichen Nettolohns nicht überschreiten. Das Krankengeld an sich unterliegt keiner Besteuerung, wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes miteinbezogen. Liegen steuerliche Einkünfte vor, wird das Krankengeld bei der Errechnung des Steuersatzes mit einbezogen. Das Krankengeld ist beitragspflichtig für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Beiträge werden direkt an die entsprechenden Stellen abgeführt. Die Beitragszahlungen für die Krankenkasse entfallen für die Zeit, in der Krankengeld erhalten wird. ]]>