Versicherung

Versicherungen gewähren Versicherungsschutz gegen ein Entgelt, den Versicherungsbeitrag, und werden als Vertrag zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer geschlossen.

Der Versicherungsträger ist derjenige, der den Schutz gewährt, der Versicherungsnehmer derjenige, der den Schutz im Versicherungsfall erhält. Auf beiden Seiten können auch mehrere Personen stehen, z.B. Ehepartner, Eltern und Kinder oder ein Konsortium von Versicherern.

Ein Versicherungsvertrag ist die entgeltliche und rechtsverbindliche Zusage einer Leistung für den Versicherungsfall. Ob oder wann der Versicherungsfall eintritt, ist dabei ungewiss. Gegenstand des Vertrags ist ein bestimmtes Risiko, dass von dem Versicherungsnehmer auf den Versicherer übertragen wird. Der Leistungsanspruch besteht aus der Kompensation von nachteiligen Folgen, die sich aus dem Versicherungsfall ergeben. Ein Versicherungsschutz besteht für den Zeitraum des Versicherungsverhältnisses. Über Kündigungsrechte verfügt sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer, Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrags sind z.B. unberechtigte Leistungsverweigerungen oder Verzug in der Beitragsentrichtung.

Bekannteste Beispiel für Versicherungen sind die Lebensversicherung, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Rechtschutzversicherung oder die Rentenversicherung.
In der Steuererklärung kann der Steuerpflichtige Beiträge für bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen.

Dazu zählen Beiträge für die folgenden Versicherungen:

  • Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung
  • Zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall

Die Beiträge für die aufgezählten Versicherungen sind dabei nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen steuerlich absetzbar.

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Steuerberechnung

Die Steuerberechnung erfolgt in Deutschland für jeden Steuerpflichtigen individuell und wird vom Finanzamt vorgenommen. Eine wichtige Steuer ist die Lohnsteuer. Sie wird vom Lohn oder Gehalt, also dem Arbeitsentgelt eines jeden Einzelnen, abgezogen. Von der Höhe der Lohnsteuer berechnen sich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Grundlage für die Steuerberechnung durch das Finanzamt ist die Steuererklärung, die jeder Steuerpflichtige jährlich abgeben muss. Bestimmte Ausgaben können dabei von der Steuer abgesetzt werden, u.a. Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, z.B. die Büroausstattung, Spenden, Beiträge für Gewerkschaften oder Parteien ebenso wie Kinderfreibeträge. Auch Kosten für die Pflege-, Unfall und Haftpflichtversicherung können bis zu einem gewissen Teil die Steuerlast eines jeden Einzelnen reduzieren. Um solche Steuerreduzierungen zu erreichen, müssen bei der Steuererklärung alle Angaben mit Belegen nachgewiesen werden. Da das Steuerrecht sehr kompliziert ist und das Erstellen einer Steuererklärung ebenfalls, können sich sowohl Privatleute als auch Unternehmen und Institutionen Hilfe beim Steuerberater holen. ]]>

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der zum Tragen kommt, wenn ein Versicherter einem anderen einen Schaden zufügt. Jede Person, die einen Schaden versursacht, muss dafür haften. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Da die Schadenshaftung in unbegrenzter Höhe ausfallen und lebenslang gültig sein kann, schützt die Haftpflichtversicherung insbesondere vor finanziellen Risiken. In der Regel sind die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig, aufgrund der durch sie garantierten finanziellen Absicherung aber sehr zu empfehlen. Privathaftpflichtversicherungen decken die Haftpflicht-Risiken einer Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens ab, so etwa die heruntergefallene Vase bei der Umzugshilfe für einen Freund. Die Haftpflichtversicherung hat dabei durchaus einen sozialen Zweck. Zwar dient sie in erster Linie dem Versicherten, die an ihn gestellten finanziellen Verpflichtungen einzulösen, zugleich nützt sie aber auch dem häufig schuldlos Geschädigten seine berechtigte Entschädigung zu erhalten. Da nicht alle Bundesbürger privathaftpflichtversichert sind, besteht das Risiko, durch einen Nicht-Haftpflichtversicherten geschädigt zu werden und folglich bei einer Entschädigung leer auszugehen. Aus diesem Grund gibt es Versicherungen, die – gegen einen zusätzlichen Beitrag – ihren Versicherungsnehmer ebenfalls für den Fall versichern, dass er oder sie durch eine Person ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung des Versicherten selbst die Zahlung von Schadenskosten. Gleichzeitig ergänzt die Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung indem sie bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz übernimmt. Neben diesen privaten und also freiwilligen Haftpflichtversicherungen gibt es auch die zwingenden Haftpflichtversicherungen. Diese gelten für die Bereiche, welche durch den Gesetzgeber als besonders gefahrenvoll eingeschätzt werden. So müssen beispielweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, andernfalls wird ihr Fahrzeug gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung etwa dann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, bei welchen das Opfer lebenslange Schäden davonträgt. Weitere risikoträchtige Tätigkeiten werden von den folgenden Gruppen ausgeübt, so dass sich diese ebenfalls zwingend haftpflichtversichern lassen müssen: Ärzte und Aktive anderer Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Auch Schausteller, Bewachungsunternehmen und Makler müssen sich als Gewerbetreibende haftpflichtversichern. Darüber hinaus gilt die Versicherungspflicht für Jäger, weil der Gebrauch von Schusswaffen eine besondere Gefahr darstellt. Dagegen besteht keine Versicherungspflicht für Tierhalter. Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind Risiken, für die es keine besondere Haftung gibt. Dabei handelt es sich z.B. um Ansprüche zwischen Familienangehörigen, um vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder um Umweltschäden. Die Haftpflichtversicherung wird entweder für ein Jahr oder gleich für mehrere Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich regelmäßig, wird sie nicht fristgerecht gekündigt. Bei einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall kann sie, unabhängig von der Laufzeit, sowohl vom Versicherungsnehmer als auch Versicherungsträger gekündigt werden. Erhöht der Versicherungsträger seine Beiträge, hat der Versicherungsnehmer das Recht einer außerordentlichen Kündigung. ]]>