Hypothekendarlehen

Ein Hypothekendarlehen ist ein durch das Grundpfandrecht gesichertes Darlehen auf ein oder mehrere Immobilien. Meistens dienen Hypothekendarlehen der Finanzierung eines (Um-)Baus, einer Modernisierung oder des Erwerbs einer Immobilie und kommen in sehr vielen Fällen privater Immobilienfinanzierung zum Einsatz. Als Geber eines Darlehens für jede Art von Immobilie fungieren dabei Lebensversicherungen, Bausparkassen und Kreditinstitute. Darlehnsnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Der Vorteil eines Hypothekendarlehns setzt sich aus der erhöhten Sicherheit für den Darlehensgeber zusammen. Dadurch sind Hypothekendarlehn die günstigste Form der Darlehnsaufnahme. Ist der Darlehnsnehmer nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen des Darlehensvertrags nachzukommen, kann der Darlehnsgeber das Darlehen tilgen, indem er die Immobile z.B. zwangsverwaltet oder zwangsversteigert. Ein Nachteil des Hypothekendarlehens ist die Tatsache, dass die Immobile durch das Darlehen belastet ist und somit z.B. der Verkauf diese Immobile kompliziert wird, denn das Hypothekendarlehn kann dem neuen Eigentümer nicht einfach übergeben, sondern muss abgelöst werden. Dadurch entstehende zudem Kosten für Grundbuchänderungen und Notare. ]]>

Baugeld

Zukünftige Eigenheimbesitzer sind in der Regel auf ein Darlehen angewiesen. Um an das so genannte Baugeld zu gelangen gibt es drei Möglichkeiten:

    • Hypothekendarlehen: auf Grund des Tiefzinssatzes derzeit sehr effektiv
    • Bauspardarlehen: sehr beliebt
    • Versicherungsdarlehen: hat stark an Bedeutung verloren

Bei allen drei Darlehensformen wird der Zins- und Tilgungssatz für die Laufzeit festgeschrieben. Die Laufzeiten sind in der Regel sehr hoch, so dass sich die Tilgung des Kredits und der Zinsen auf 10 bis 30 Jahren belaufen kann. Durch diese lange Bindung ist es wichtig, sich über die Unterschiede der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren und möglichst frühzeitig ein solches Darlehen aufzunehmen, damit der Kredit bis spätestens zum Rentenalter getilgt ist.

]]>