Unterhaltspflicht

Unterhaltszahlungen sichern den Lebensbedarf einer Person. Die Unterhaltspflicht kann sich einerseits durch gesetzliche Regelungen und andererseits durch vertragliche Vereinbarungen ergeben. In Deutschland besteht Unterhaltspflicht für Kinder, Ehegatten und Eltern. Der Kindesunterhalt beschreibt die Verpflichtung der Eltern, neben Fürsorge und Erziehung auch für den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sorgen. Dabei beschränkt sich die Unterhaltspflicht nicht nur auf Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und geht über Minderjährige hinaus, da sie auch eine angemessene Ausbildung und den Fall einer Einkommensschwäche miteinschließt. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt, wobei die Düsseldorfer Tabelle eine Orientierung bietet. Sie errechnet aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen und dem Alter des Kindes die angemessene Höhe des Unterhalts. Der Elternunterhalt regelt die Verpflichtung von Kindern, den Lebensbedarf ihrer Eltern im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten zu sichern. In der Regel stellt sich der Fall des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit der Eltern ein. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung sowohl bei Heimunterbringung als auch bei häuslicher Pflege einen Teil der Kosten, doch auch bei Hinzuziehung des Einkommens und Vermögens der Eltern, sind oft nicht alle Kosten gedeckt. Häufig wird die Differenz von Einkommen und Heimkosten von den Sozialämtern übernommen. Zugleich können die Sozialämter die Kinder in die Zahlungspflicht nehmen. Hier muss allerdings immer die Leistungsfähigkeit des Kindes gegeben sein. Dabei werden nicht nur der Selbstbehalt, sondern ebenfalls Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und (ehemaligen) Ehepartner berücksichtigt. Auch die Altersvorsorge der Kinder hat Vorrang vor dem Elternunterhalt Die Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten beruht auf dem Familienunterhalt. Er umfasst alles, was erforderlich ist, um die Kosten für die Haushaltsführung und die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners und der gemeinsamen Kindern zu decken. Beide Ehepartner haben zum Unterhalt beizutragen, die kann sowohl in der Form der Haushaltsführung als auch in Leistungen durch Lohn und Gehalt des arbeitenden Ehepartners geschehen. Die Unterhaltspflicht umfasst sowohl Barzahlungen als auch Naturalunterhalt, wozu die folgenden Leistungen zählen:

  • Taschengeld
  • Nahrungsmittel und Bekleidung
  • Unterkunft
  • Freizeitgestaltung
  • Unterricht und Erziehung
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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der zum Tragen kommt, wenn ein Versicherter einem anderen einen Schaden zufügt. Jede Person, die einen Schaden versursacht, muss dafür haften. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Da die Schadenshaftung in unbegrenzter Höhe ausfallen und lebenslang gültig sein kann, schützt die Haftpflichtversicherung insbesondere vor finanziellen Risiken. In der Regel sind die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig, aufgrund der durch sie garantierten finanziellen Absicherung aber sehr zu empfehlen. Privathaftpflichtversicherungen decken die Haftpflicht-Risiken einer Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens ab, so etwa die heruntergefallene Vase bei der Umzugshilfe für einen Freund. Die Haftpflichtversicherung hat dabei durchaus einen sozialen Zweck. Zwar dient sie in erster Linie dem Versicherten, die an ihn gestellten finanziellen Verpflichtungen einzulösen, zugleich nützt sie aber auch dem häufig schuldlos Geschädigten seine berechtigte Entschädigung zu erhalten. Da nicht alle Bundesbürger privathaftpflichtversichert sind, besteht das Risiko, durch einen Nicht-Haftpflichtversicherten geschädigt zu werden und folglich bei einer Entschädigung leer auszugehen. Aus diesem Grund gibt es Versicherungen, die – gegen einen zusätzlichen Beitrag – ihren Versicherungsnehmer ebenfalls für den Fall versichern, dass er oder sie durch eine Person ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung des Versicherten selbst die Zahlung von Schadenskosten. Gleichzeitig ergänzt die Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung indem sie bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz übernimmt. Neben diesen privaten und also freiwilligen Haftpflichtversicherungen gibt es auch die zwingenden Haftpflichtversicherungen. Diese gelten für die Bereiche, welche durch den Gesetzgeber als besonders gefahrenvoll eingeschätzt werden. So müssen beispielweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, andernfalls wird ihr Fahrzeug gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung etwa dann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, bei welchen das Opfer lebenslange Schäden davonträgt. Weitere risikoträchtige Tätigkeiten werden von den folgenden Gruppen ausgeübt, so dass sich diese ebenfalls zwingend haftpflichtversichern lassen müssen: Ärzte und Aktive anderer Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Auch Schausteller, Bewachungsunternehmen und Makler müssen sich als Gewerbetreibende haftpflichtversichern. Darüber hinaus gilt die Versicherungspflicht für Jäger, weil der Gebrauch von Schusswaffen eine besondere Gefahr darstellt. Dagegen besteht keine Versicherungspflicht für Tierhalter. Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind Risiken, für die es keine besondere Haftung gibt. Dabei handelt es sich z.B. um Ansprüche zwischen Familienangehörigen, um vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder um Umweltschäden. Die Haftpflichtversicherung wird entweder für ein Jahr oder gleich für mehrere Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich regelmäßig, wird sie nicht fristgerecht gekündigt. Bei einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall kann sie, unabhängig von der Laufzeit, sowohl vom Versicherungsnehmer als auch Versicherungsträger gekündigt werden. Erhöht der Versicherungsträger seine Beiträge, hat der Versicherungsnehmer das Recht einer außerordentlichen Kündigung. ]]>

Das Ehrenamt

Ein Ehrenamt ist ein Amt, das öffentlich und freiwillig ist und nicht auf eine entgeltliche Bezahlung ausgerichtet ist. Daher wird es auch als ehrenvoll bezeichnet, wenn Sie in einem solchen Amt tätig sind. Es gibt viele verschiedene Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen und Initiativen in Deutschland, welche ehrenamtlich tätig sind. Eine ehrenamtliche Tätigkeit dient dem Wohle der Gemeinschaft und dem Zweck der Solidarität. Obwohl die ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist, werden jedoch die entstandenen Aufwendungen ersetzt. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind in der Regel freiwillig, wobei in bestimmten Zeiten aufgrund von Mangel an Mitgliedern auch die ehrenamtliche Tätigkeit verpflichtend sein kann – Verpflichtung per Gesetz.

» Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?
» Welche weiteren Bezeichnungen gibt es für das Ehrenamt?
» Wie viel darf man verdienen im Ehrenamt?
» Gibt es steuerliche Vorteile durchs Ehrenamt (Freibetrag, Aufwandsentschädigung)?
» Vorteile und Nachteile der ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Welche ehrenamtlichen Tätigkeiten gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die ausgeführt werden können. Sie können beispielsweise als Schöffe vor Gericht, als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr oder auch als Mitarbeiter in einem Betriebsrat ehrenamtlich tätig sein. Hier ein kleiner Überblick über die ehrenamtlichen Tätigkeiten:

Welche weiteren Bezeichnungen gibt es für das Ehrenamt?

Es gibt viele weitere Bezeichnungen für das Ehrenamt. Das Ehrenamt wird auch als freiwillige Arbeit (freiwilliges Engagement) bezeichnet. Oftmals wird das Ehrenamt auch als Arbeit bezeichnet, die dem Wohle der Gemeinschaft (Gemeinwohl bzw. gemeinnützige Arbeit) dient. Unter einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird immer eine Arbeit, die nicht auf ein Entgelt ausgerichtet ist verstanden.

Wie viel darf man verdienen im Ehrenamt?

In einem Ehrenamt dürfen Sie in der Regel nicht davon ausgehen, dass Sie für Ihre Arbeit entgeltlich bezahlt werden. Lediglich die Aufwendungen (Ersatz der Auslagen), die Ihnen entstehen, werden Ihnen zurückgezahlt. Ein Ehrenamt lebt oftmals auch von Geldspenden und sonstigen Spenden jeder Art.

Gibt es steuerliche Vorteile durchs Ehrenamt (Freibetrag, Aufwandsentschädigung)?

Durch die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann es zu steuerlichen Vorteilen für Sie kommen. Neuerdings ist es möglich, dass durch das ehrenamtliche Engagement der Steuerfreibetrag angehoben werden kann. Der Staat kann Ihnen daher einen zusätzlichen Freibetrag von 500 € zubilligen bzw. genehmigen. Dies hängt jedoch von der Art der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Außerdem ist es auch noch davon abhängig, ob Sie nicht schon von anderen Vereinbarungen und Regelungen profitieren.

Vorteile und Nachteile der ehrenamtlichen Tätigkeiten?

Einer der größten Vorteile der ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine Weiterentwicklung auf seelischer und beruflicher Ebene. Diese Weiterentwicklung ist durch das Besuchen von Seminaren und Einrichtungen jeglicher Art gegeben. Außerdem ist es heutzutage sehr hilfsreich ehrenamtlich tätig zu sein, da dies oftmals auf dem weiteren beruflichen Weg helfen kann. Viele Arbeitgeber schätzen die ehrenamtliche Tätigkeit in Deutschland sehr und vergeben deshalb bzw. bevorzugen deshalb öfters Menschen, die ehrenamtlich tätig sind oder auch waren. Denn für viele Menschen kündet eine ehrenamtliche Tätigkeit von Mut, Selbstbewusstsein und Hilfsbereitschaft bzw. Aufopferung. Diese Werte sind auch für die Unternehmer und für Unternehmen von großer Bedeutung und Wichtigkeit. Daher verschafft eine freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit den Bewerbern oftmals einen dicken Pluspunkt bei seiner Bewerbung. Dies kann natürlich auch für Sie von Nutzen sein, falls Sie auf Arbeitssuche sind. Wenn Sie zurzeit arbeitslos sind, dann lohnt sich auf jeden Fall auch die Ausführung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, da dies immer noch besser ist als eine Lücke im Lebenslauf. Vor allem aber wird ein Nutzen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit erzielt, wenn Sie eine größeren Freibetrag benötigen. Dieser Freibetrag kann immerhin auf 500 € erhöht werden, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren.

Einziger Nachteil der gegen eine ehrenamtliche Tätigkeit spricht ist nach wie vor der, dass die geleistete Arbeit nicht gegen ein entsprechendes Entgelt bezahlt wird. Sie werden zwar nicht entgeltlich bezahlt für die geleistete Arbeit, jedoch werden Ihre Auslagen und aufgebrachten Aufwendungen zurückerstattet.]]>