Unterhaltspflicht

Unterhaltszahlungen sichern den Lebensbedarf einer Person. Die Unterhaltspflicht kann sich einerseits durch gesetzliche Regelungen und andererseits durch vertragliche Vereinbarungen ergeben. In Deutschland besteht Unterhaltspflicht für Kinder, Ehegatten und Eltern. Der Kindesunterhalt beschreibt die Verpflichtung der Eltern, neben Fürsorge und Erziehung auch für den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sorgen. Dabei beschränkt sich die Unterhaltspflicht nicht nur auf Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und geht über Minderjährige hinaus, da sie auch eine angemessene Ausbildung und den Fall einer Einkommensschwäche miteinschließt. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt, wobei die Düsseldorfer Tabelle eine Orientierung bietet. Sie errechnet aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen und dem Alter des Kindes die angemessene Höhe des Unterhalts. Der Elternunterhalt regelt die Verpflichtung von Kindern, den Lebensbedarf ihrer Eltern im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten zu sichern. In der Regel stellt sich der Fall des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit der Eltern ein. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung sowohl bei Heimunterbringung als auch bei häuslicher Pflege einen Teil der Kosten, doch auch bei Hinzuziehung des Einkommens und Vermögens der Eltern, sind oft nicht alle Kosten gedeckt. Häufig wird die Differenz von Einkommen und Heimkosten von den Sozialämtern übernommen. Zugleich können die Sozialämter die Kinder in die Zahlungspflicht nehmen. Hier muss allerdings immer die Leistungsfähigkeit des Kindes gegeben sein. Dabei werden nicht nur der Selbstbehalt, sondern ebenfalls Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und (ehemaligen) Ehepartner berücksichtigt. Auch die Altersvorsorge der Kinder hat Vorrang vor dem Elternunterhalt Die Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten beruht auf dem Familienunterhalt. Er umfasst alles, was erforderlich ist, um die Kosten für die Haushaltsführung und die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners und der gemeinsamen Kindern zu decken. Beide Ehepartner haben zum Unterhalt beizutragen, die kann sowohl in der Form der Haushaltsführung als auch in Leistungen durch Lohn und Gehalt des arbeitenden Ehepartners geschehen. Die Unterhaltspflicht umfasst sowohl Barzahlungen als auch Naturalunterhalt, wozu die folgenden Leistungen zählen:

  • Taschengeld
  • Nahrungsmittel und Bekleidung
  • Unterkunft
  • Freizeitgestaltung
  • Unterricht und Erziehung
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Beamtenkredit

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können von den Konditionen des so genannten Beamtenkredits profitieren.

Die Zinssätze sind dabei vergleichsweise gering, während die Laufzeiten deutlich höher ausfallen. Sie können zwischen 12 und 20 Jahre betragen. Die Höhe des Beamtendarlehens ist abhängig von dem monatlichen Einkommen. In der Regel wird ein Beamtenkredit bis zum 20-fachen des Nettoeinkommens gewährt.

Der Verwendungszweck ist frei, wobei weitere Kredite durch das Beamtendarlehen aufgelöst werden müssen. Insgesamt fällt die monatliche Belastung deutlich niedriger aus als bei einem herkömmlichen Kredit. Möglich ist dies für Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte auf Probe, wie Polizeibeamte, Lehrer, Richter, Berufssoldaten, Justizbeamte usw.

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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Vor Beginn oder während des laufenden Jahres kann der Arbeitnehmer bei dem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung einreichen. Dazu ist ein einfaches Formular auszufüllen. Dieses ist beim zuständigen Finanzamt zu erhalten, sie stehen jedoch auch im Internet zum Download bereit. Achten Sie dabei darauf, dass Sie den für das Jahr gültige Formular ausfüllen.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bewirkt, dass der Arbeitnehmer Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen bereits vor der Jahressteuererklärung geltend machen kann. Übersteigen diese Ausgaben eine bestimmte Höhe, verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt trägt nach der Antragstellung den entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein, so dass der Arbeitnehmer bedingt durch die Verringerung des zu versteuerndes Einkommens, von einem höheren Nettoeinkommen profitieren kann.

Nach der erstmaligen Antragsstellung ist es im folgenden Jahr ausreichend, den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auszufüllen.

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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit bezeichnet die Möglichkeit, dass ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand kehren können. Diese Regelung wurde 1996 eingeführt, um jüngeren Arbeitnehmern oder Langzeitarbeitslosen den Weg in das Berufsleben zu ermöglichen.

Das Arbeitsmodell sah ursprünglich eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte ab dem 55. Lebensjahr vor. Von einer Neuerung der Gesetzeslage profitieren heute zahlreiche Arbeitnehmer. Sie nutzen die Möglichkeit, zunächst die ursprüngliche Arbeitszeit beizubehalten und ihre Arbeitsstunden zu blocken, um in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit die gänzliche Freistellung in Anspruch zu nehmen. Das Modell der Altersteilzeit wird staatlich gefördert.

Konkret bedeutet dies, dass das Gehalt in der Altersteilzeit um 20% erhöht wird. Unter Berücksichtigung der Abzüge kann der Arbeitnehmer mit einem Einkommen rechnen, das etwa 85% des ursprünglichen Nettoeinkommens entspricht.

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Gesundheitsreform – Erhöhung der Krankenkassenbeiträge

Mit Beginn des Jahres 2009 sind zahlreiche gravierende Änderungen des Gesundheitssystems in Kraft getreten. Die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen nun unabhängig von der Krankenkasse einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5% in den so genannten Gesundheitsfond ein.

Diesen Satz beschloss die Bundesregierung im Oktober 2008. Konkret bedeutet dies, dass die meisten Versicherten – also alle diejenigen, die bisher von einem günstigen Beitragssatz von unter 15,5% profitierten – nun spürbar mehr bezahlen müssen. Doch auch für die Arbeitgeber bedeutet diese Erhöhung eine Mehrbelastung. Bereits jetzt haben von über 200 Gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 61 Kassen ihre Beitragssätze erhöht, während gerade einmal 6 Krankenkassen ihre Beitragssätze senkten. Je nach Einkommen kann die Mehrbelastung des Nettoeinkommens im Jahr mehrere hundert Euro betragen.

Was ist der Gesundheitsfond?

Der Gesundheitsfond funktioniert als Finanzpool, in den die Krankenkassen ihre Beiträge (d.h. die Beiträge des Arbeitgebers sowie Arbeitnehmers) fließen lassen. Das sind insgesamt über 166 Milliarden Euro. Aus diesem Topf erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen für jeden Versicherten monatlich einen einheitlichen Betrag, der je nach vorhandenen Risikofaktoren erhöht wird. Dazu zählt das Geschlecht, die Altersstruktur und die Berufsgruppe.

Somit gilt: Je größer die Krankenkasse und je kränker der Versicherte, desto mehr Geld erhalten die Gesetzlichen Krankenkassen. Sollten die finanziellen Mittel, die eine Gesetzliche Krankenkasse aus dem Gesundheitsfond bezieht, dennoch nicht ausreichen um die Leistungen zu decken, so ist die Krankenkasse berechtigt, von dem Versicherten Zusatzbeträge von bis zu 36 Euro pro Monat einzufordern. Gleichzeitig gilt, wenn eine Krankenkasse besonderes wirtschaftlich haushält, soll eine entsprechende Prämie an die Versicherten ausgezahlt werden. In welcher Höhe eine solche Prämie liegen wird, ist derzeit nur sehr vage zu beantworten. 

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