Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtschutz zählt zu den freiwilligen Versicherungen, die jeder Arbeitnehmer freiwillig abschließen kann.

Wenngleich das Arbeitsrecht eine Grundlage bietet, die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich zu strukturieren, kann es auf Grund der Komplexität der Gesetzeslage oder unterschiedlichen Interessen zu Streitigkeiten kommen. Landet dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, kann für den Betroffenen ein Rechtsschutz sehr nützlich sein.

Zu beachten ist, dass die Bestätigung der Kostenübernahme in jedem Fall zu Beginn der Verhandlung bei der entsprechenden Versicherung beantragt werden muss. Die Kosten werden dann in voller Höhe – möglicherweise abzüglich des vereinbarten Eigenanteils – von der Versicherung übernommen. Anfallende Kosten können sich aus dem Honorar des Rechtanwalts und der Sachverständigen sowie der anfallenden Gerichtsgebühren ergeben.

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Altersteilzeit

Die Altersteilzeit bezeichnet die Möglichkeit, dass ältere Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand kehren können. Diese Regelung wurde 1996 eingeführt, um jüngeren Arbeitnehmern oder Langzeitarbeitslosen den Weg in das Berufsleben zu ermöglichen.

Das Arbeitsmodell sah ursprünglich eine Reduktion der Arbeitszeit auf die Hälfte ab dem 55. Lebensjahr vor. Von einer Neuerung der Gesetzeslage profitieren heute zahlreiche Arbeitnehmer. Sie nutzen die Möglichkeit, zunächst die ursprüngliche Arbeitszeit beizubehalten und ihre Arbeitsstunden zu blocken, um in der zweiten Hälfte der Altersteilzeit die gänzliche Freistellung in Anspruch zu nehmen. Das Modell der Altersteilzeit wird staatlich gefördert.

Konkret bedeutet dies, dass das Gehalt in der Altersteilzeit um 20% erhöht wird. Unter Berücksichtigung der Abzüge kann der Arbeitnehmer mit einem Einkommen rechnen, das etwa 85% des ursprünglichen Nettoeinkommens entspricht.

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