Rechtsschutz

Rechtsschutz wird umgangssprachlich für den Begriff der Rechtsschutzversicherung genutzt. Diese stellt eine Individualversicherung dar, mit der man sich gegen die Kosten eines Rechtstreits versichern kann. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen versichern sich mit dem Rechtsschutz. Im Falle eines Rechtsstreits übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel die folgenden Leistungen: Die Rechtsanwaltsgebühren, Zeugengelder und Kosten für Sachverständige, Gerichtskosten, die Kosten des Gegners und Strafkautionen. Da der Rechtsschutz erst eintritt, wenn ein Rechtschutzfall vorliegt, sind Kosten für Rechtsberatung durch diese Versicherung nicht gedeckt. In der Regel kann der Versicherungsnehmer zwischen verschiedenen Leistungsarten unterscheiden. Man kann z.B. ein Komplettpaket abschließen oder nur einen Versicherungsschutz für bestimmte Lebensbereiche, u.a. Arbeitsrechtschutz (für den Fall, dass z.B. das Gehalt bzw. der Lohn nicht gezahlt werden), Wohnungsrechtschutz (z.B. wenn wegen Mängeln Mietminderungen geltend gemacht werden sollen) Sachenrechtsschutz (z.B. für den Fall von Darlehnsstreitigkeiten) oder Verkehrsrechtsschutz (z.B. bei einem Verkehrsunfalls). Der Rechtsschutz umfasst viele weitere Bereiche, z.B. den Beratungsschutz, Unterhaltrechtsschutz oder Opferrechtsschutz. Je nach abgeschlossener Versicherung übernimmt der Rechtschutz entweder alle Kosten oder nur einen Teil, so dass der Rest durch Selbstbeteiligung gedeckt werden muss.]]>

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der zum Tragen kommt, wenn ein Versicherter einem anderen einen Schaden zufügt. Jede Person, die einen Schaden versursacht, muss dafür haften. So schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch vor: „Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten.“ Da die Schadenshaftung in unbegrenzter Höhe ausfallen und lebenslang gültig sein kann, schützt die Haftpflichtversicherung insbesondere vor finanziellen Risiken. In der Regel sind die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig, aufgrund der durch sie garantierten finanziellen Absicherung aber sehr zu empfehlen. Privathaftpflichtversicherungen decken die Haftpflicht-Risiken einer Privatperson aus den Situationen des täglichen Lebens ab, so etwa die heruntergefallene Vase bei der Umzugshilfe für einen Freund. Die Haftpflichtversicherung hat dabei durchaus einen sozialen Zweck. Zwar dient sie in erster Linie dem Versicherten, die an ihn gestellten finanziellen Verpflichtungen einzulösen, zugleich nützt sie aber auch dem häufig schuldlos Geschädigten seine berechtigte Entschädigung zu erhalten. Da nicht alle Bundesbürger privathaftpflichtversichert sind, besteht das Risiko, durch einen Nicht-Haftpflichtversicherten geschädigt zu werden und folglich bei einer Entschädigung leer auszugehen. Aus diesem Grund gibt es Versicherungen, die – gegen einen zusätzlichen Beitrag – ihren Versicherungsnehmer ebenfalls für den Fall versichern, dass er oder sie durch eine Person ohne Haftpflichtversicherung geschädigt wird. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung des Versicherten selbst die Zahlung von Schadenskosten. Gleichzeitig ergänzt die Haftpflichtversicherung die Rechtsschutzversicherung indem sie bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz übernimmt. Neben diesen privaten und also freiwilligen Haftpflichtversicherungen gibt es auch die zwingenden Haftpflichtversicherungen. Diese gelten für die Bereiche, welche durch den Gesetzgeber als besonders gefahrenvoll eingeschätzt werden. So müssen beispielweise Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, andernfalls wird ihr Fahrzeug gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung etwa dann, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, bei welchen das Opfer lebenslange Schäden davonträgt. Weitere risikoträchtige Tätigkeiten werden von den folgenden Gruppen ausgeübt, so dass sich diese ebenfalls zwingend haftpflichtversichern lassen müssen: Ärzte und Aktive anderer Heilberufe, Anwälte, Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer. Auch Schausteller, Bewachungsunternehmen und Makler müssen sich als Gewerbetreibende haftpflichtversichern. Darüber hinaus gilt die Versicherungspflicht für Jäger, weil der Gebrauch von Schusswaffen eine besondere Gefahr darstellt. Dagegen besteht keine Versicherungspflicht für Tierhalter. Von der Haftpflichtversicherung ausgenommen sind Risiken, für die es keine besondere Haftung gibt. Dabei handelt es sich z.B. um Ansprüche zwischen Familienangehörigen, um vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder um Umweltschäden. Die Haftpflichtversicherung wird entweder für ein Jahr oder gleich für mehrere Jahre abgeschlossen. Sie verlängert sich regelmäßig, wird sie nicht fristgerecht gekündigt. Bei einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall kann sie, unabhängig von der Laufzeit, sowohl vom Versicherungsnehmer als auch Versicherungsträger gekündigt werden. Erhöht der Versicherungsträger seine Beiträge, hat der Versicherungsnehmer das Recht einer außerordentlichen Kündigung. ]]>

Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtschutz zählt zu den freiwilligen Versicherungen, die jeder Arbeitnehmer freiwillig abschließen kann.

Wenngleich das Arbeitsrecht eine Grundlage bietet, die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich zu strukturieren, kann es auf Grund der Komplexität der Gesetzeslage oder unterschiedlichen Interessen zu Streitigkeiten kommen. Landet dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht, kann für den Betroffenen ein Rechtsschutz sehr nützlich sein.

Zu beachten ist, dass die Bestätigung der Kostenübernahme in jedem Fall zu Beginn der Verhandlung bei der entsprechenden Versicherung beantragt werden muss. Die Kosten werden dann in voller Höhe – möglicherweise abzüglich des vereinbarten Eigenanteils – von der Versicherung übernommen. Anfallende Kosten können sich aus dem Honorar des Rechtanwalts und der Sachverständigen sowie der anfallenden Gerichtsgebühren ergeben.

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