Riester-Rente Steuer

Steuerpflichtige können ihren Beitrag zur Riester-Rente absetzen. Sie müssen sie dazu in ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Neben der Grundzulage gilt die Kinderzulage. Werden mehr Kinder berücksichtigt, sinkt der Eigenanteil und der staatliche Zuschuss erhöht sich. Werden die Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung geltend gemacht, führt das Finanzamt automatisch einen Vergleich durch und entscheidet, ob die eigenen Sparzulagen oder die staatlichen Zulagen steuerlich günstiger abgerechnet werden können. Eine mögliche Differenz wird mit dem Steuerbescheid ausbezahlt.]]>

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