Bruttoeinkommen – Definition und Entwicklung

Das Bruttoeinkommen wird als Lohn oder Gehalt gezahlt und stellt die Vergütung dar, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber laufend erhält, das sogenannte Arbeitsentgelt.

Zum Bruttoeinkommen zählen auch außertarifliche Leistungen, Zulagen und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das Besondere am Bruttoeinkommen ist, das es das Einkommen bezeichnet was der Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben bekommt. Das hat zur Folge, dass zwei Arbeitnehmer mit dem gleichen Brutto lange nicht denselben Nettolohn bekommen müssen. Hierbei spielt die Steuerklasse, die Kirchensteuer, die Krankenversicherung und auch die Anzahl der Kinder eine wesentliche Rolle. Familienväter mit Kindern und einer nicht berufstätigen Ehefrau zahlen weniger Steuern als unverheiratete Männer ohne Kind.

 

Was sagt das Bruttoeinkommen aus?

Das Bruttoeinkommen ist also eine fiktive Größe, die nichts Genaues darüber aussagt, wie viel Nettoeinkommen dem Einzelnen letztlich für sein Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Das Bruttoeinkommen ist hingegen immer die Basis für Gehaltsverhandlungen und macht Einkommen überhaupt miteinander vergleichbar, beispielsweise wenn es um Tarifverhandlungen oder Ähnliches geht. Eine Erhöhung des Bruttoeinkommens bedeutet aber gleichermaßen, dass von dieser Erhöhung erst wieder der Staat und die Sozialversicherungsträger profitieren, bevor vielleicht die Hälfte davon tatsächlich auf dem Konto des Arbeitnehmers als Nettoeinkommen landet. Anhand der Bruttoeinkommen in den verschiedenen Branchen kann ein Arbeitnehmer sich informieren, wie es um seine Bezahlung steht oder mit welchen Gehaltsvorstellungen er in ein Bewerbungsgespräch gehen kann.

 

Das niedrigste Bruttoeinkommen …

Die niedrigsten Bruttoeinkommen werden in Deutschland im Friseurgewerbe gezahlt. Friseure haben Netto oft so wenig Lohn, dass sie davon nicht Leben können und zusätzlich Hilfe vom Staat bekommen müssen. Nicht viel anders sieht es in anderen Dienstleistungsberufen im Reinigungsgewerbe und in der Gastronomie aus. Es ist nur ein sehr geringer Trost für einen Arbeitnehmer, dass jemand der wenig Bruttoeinkommen hat, auch dementsprechend geringere Abzüge hat. Der Staat sollte eigentlich gewährleisten, dass der Arbeitslohn so hoch ist, dass ein Arbeitnehmer davon auch ohne Beihilfe leben kann.

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Abgaben bei der Lohnabrechnung

Zwischen dem Betrag, den ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber als Bruttogehalt erhält und dem Betrag, der dann tatsächlich auf das Konto des Arbeitnehmers als Nettobetrag überwiesen wird, klaffen häufig deutliche Unterschiede.

Auf der Gehaltsabrechnung wird ausgewiesen, für welche Leistungen die Gelder abgezogen werden, die den Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettobetrag ausmachen:

Die Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Art Einkommenssteuer. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers ab. Die Lohnsteuerklasse wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ledige Arbeitnehmer sind in der Regel in Lohnsteuerklasse 1 eingetragen. Hier zahlen sie die höchsten Lohnsteuern. Verheiratete Arbeitnehmer können sich entscheiden, ob beide Partner in Lohnsteuerklasse 4 eingestuft werden, was sich anbietet, wenn beide in etwa gleich viel verdienen. Sind die Gehälter beider Ehepartner jedoch deutlich unterschiedlich oder bleibt ein Ehepartner – etwa aufgrund der Elternzeit – zu Hause, so bietet es sich an, dass der Partner mit dem höheren Einkommen in Lohnsteuerklasse 3 wechselt und der andere Partner in Klasse 5 angesiedelt wird. So bleibt dann für beide Ehepartner insgesamt betrachtet am meisten netto übrig.

Die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die durch die Beiträge der Arbeitnehmer und die der Arbeitgeber finanziert wird. Bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze sind Arbeitnehmer und Angestellte gesetzlich dazu verpflichtet, in deren Rentenversicherung versichert zu sein. Hierzu wird ein prozentualer Satz vom Bruttoeinkommen, der im Laufe der Jahre immer mal wieder variiert wird abgezogen und unmittelbar den Rentenversicherungsträgern zugespielt. Auf der Basis der gezahlten Beiträge erhält der Arbeitnehmer eine Anwartschaft, um im Rentenalter selbst eine Rente beziehen zu können. Mittlerweile ist es sinnvoll, auch privat vorzusorgen und eine eigene Rentenvorsorge zu betreiben.

Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung wird in gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer finanziert. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze werden die Beiträge als prozentualer Satz vom Bruttogehalt erhoben. Ab dieser Bemessungsgrenze steigen die Beiträge nicht weiter.

Die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. In die Krankenversicherung zahlen ebenfalls der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber jeweils zur Hälfte ein. Jedoch hat der Arbeitnehmer hierbei die freie Wahl der Krankenversicherung. Hierbei lohnt es sich häufig, die Angebote der gesetzlichen Krankenversicherungen zu vergleichen. Denn wer eine Krankenversicherung mit vergleichsweise günstigem Beitragssatz auswählt, der spürt das am Ende des Monats, da weniger vom Bruttogehalt an die Krankenversicherung abgeführt wird und damit netto mehr vom Lohn übrig bleibt. Wie bei der Rentenversicherung gelten auch bei der Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen. Wer ein Bruttogehalt oberhalb dieser Grenzen verdient, kann sich auch privat krankenversichern. In diesem Fall trägt der Arbeitnehmer allein die Beiträge zur Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein noch relativ junger Baustein in der Sozialversicherung. In der Pflegeversicherung sind all jene versichert, die auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer das nicht ist, kann auch freiwillig der Pflegeversicherung beitreten, um damit häusliche und stationäre Pflege im Alter abzusichern. Die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen ebenfalls die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. Anders als in der Arbeitslosen-, Renten- und in der Krankenversicherung teilen Sie sich den Beitrag jedoch nicht. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Pflegeversicherung ist höher als der Arbeitgeberanteil. Als Beitragsbemessungsgrenze gilt die gleiche wie bei der Krankenversicherung.

Die Kirchensteuer

Kirchensteuer zahlen all jene Arbeitnehmer und ihre Familien, die einer christlichen Kirche angehören. Je nach Bundesland kann der Steuersatz für die Kirchensteuer variieren. Wer aus der Kirche austritt, braucht keine Kirchensteuer zu entrichten und mehr dadurch sein Nettoeinkommen bei gleich bleibendem Bruttogehalt.

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Revival des Haushaltsbuchs?!

Haben Sie einen Überblick über Ihre Ausgaben? Der Sprecher der Verbraucherzentrale Bremen erklärt, dass nur 9 von 10 Verbrauchern ihr Ausgaben überblicken und somit auch systematisch für größere Anschaffungen oder das Alter vorsorgen. Es wird geraten, die monatlichen Einnahmen den entsprechenden Ausgaben gegenüber zu stellen. So kann man genau nachvollziehen, wo das Geld bleibt. Denn das kann man alleine durch die Kontoauszügen nicht erkennen. Wichtig ist, dass man sich auf das Wesentliche konzentriert. Im Blickpunkt sollten beispielsweise Versicherungen und offene Risiken stehen, die unter Umständen finanzielle Engpässe mit sich bringen können. Es gilt auch zu klären, wie viel man monatlich sparen kann, bzw. wie viel Geld man schon angespart hat. Diese grundlegenden Tipps sollten Sie beachten:

  1. Oberste Priorität sollte dem Begleichen von offenen Schulden eingeräumt werden, da Schuldzinsen deutlich höher als Sparzinsen ausfallen.
  2. Sichern Sie zunächst existentielle Grundrisiken ab, bevor Sie sich vom Finanzberater zu einer – möglicherweise kaum rentablen – Altersvorsorge überreden lassen. Durch einen fehlenden Versicherungsschutz kann es im Ernstfall zu schwerwiegenden finanziellen Engpässen kommen.
  3. Legen Sie eine Notreserve an, die je nach Nettoeinkommen zwischen 5.000-10.000 €uro liegen sollte. Diese soll helfen, wenn größere, unvorhergesehene Anschaffungen anstehen, wenn teure Haushaltsgeräte defekt sind oder Reperaturen am Auto fällig werden. Eine Eiserne Reserve auf dem Sparbuch ist hier jedoch kaum sinnvoll, da der Zinssatz oft unter 1% liegt und die Anlage somit kaum rentabel ist. Effektiver sind dagegen Tagesgeldkonten mit Zinsen bis zu 4%. Außerdem von Vorteil: Das Geld ist sicher angelegt und täglich verfügbar.
  4. Schaffen Sie sich zusätzlich ein Liquiditätspolster an. In einer solchen Reserve wird für fest geplante Anschaffungen Geld zurück gelegt, wie beispielsweise der Jahresurlaub, neue Möbel oder Geld für das Studium Kinder.
  5. Sorgen Sie sich um Ihre Altersvorsorge. Natürlich gilt hinsichtlich des Zinseszinseffekts das Motto, je früher, desto besser. Aber zunächst sollten Sie sich vor Risiken in der Gegenwart und nahen Zukunft absichern.

Doch welche Tricks gibt es beim Sparen?

 

  • Um nicht Gefahr zu laufen, dass vorhandene Geld auszugeben, sollten Sie einen Dauerauftrag einrichten, so dass der entsprechende Betrag automatisch auf das Sparkonto überwiesen wird.
  • Spar-Einsteiger sollten auf einfache Produkte zurück greifen, da sie im Gegensatz zu komplexen Anlagen nicht mit versteckten Klauseln überladen sind. Zu den Favoriten zählen sichere Bundesschatzbriefe, preisgünstige Indexfonds sowie die Riester-Rente, die durch staatliche Zuschüsse und Steuervorteile besonders erträglich ist.
  • Achten Sie bei den Anlagen darauf, dass Sie weiterhin über Ihr Geld verfügen können. Bedenken Sie, dass sich Ihre Finanzlage ebenso verändern kann, wie Ihre materiellen Wünsche. Deshalb rentieren sich Verträge, aus denen Sie nicht oder nur mit Verlusten aussteigen können, im Allgemeinen nicht.
  • Lassen Sie sich nicht von gerade modernen Anlagen oder häufig überschätzten Stimmungen an der Börse beeinflussen. Eine langfristige Anlage zeichnet sich durch eine möglichst breite Mischung an Indexfonds aus, während sich Investitionen in spezialisierte Fonds langfristig eher nicht rentieren.
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