Schuldenberatung

Schuldenberatung oder auch Schuldnerberatung bezeichnet Hilfe für Menschen mit Schulden. Sie ist Teil der Sozialberatung. Das Ziel der Schuldenberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse des Schuldners abzusichern. Langfristig wird eine umfassende Schuldenregulierung angestrebt. Im Fall der Verbraucherinsolvenz ist die Schuldenberatung Pflicht. Bevor die Privatinsolvenz gerichtlich beantragt werden kann, muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgenommen werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert und keine Schuldenregulierung vereinbart werden kann, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz beim Gericht stellen. Für diesen Antrag benötigt er einen Anwaltsbescheid oder eine Bescheinigung von einer Schuldenberatungsstelle. ]]>

Freibetrag

Zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlage kann der Freibetrag eingesetzt werden, d.h. dass ein Teil des Brutto-Betrags steuerfrei bleibt. Anstatt sich also die zu viel gezahlte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück zu holen, ist es möglich, vorab weniger Lohnsteuer zu zahlen, indem man sich den Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Wird der Freibetrag überschritten, müssen nicht die gesamten Einnahmen, sondern lediglich die den Freibetrag übersteigenden Einnahmen versteuert werden. Es gibt verschiedene Arten des Freibetrags, die sich auf die Einkommenssteuer, die Erbschaftssteuer, die Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer beziehen. Der Steuerzahler muss den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ ausfüllen und dem zuständigen Finanzamt zusammen mit der Lohnsteuerkarte auch zukommen lassen. Das Formular ist bundesweit einheitlich und steht auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamtes zum kostenlosen Download bereit. Der Antrag sollte möglichst früh gestellt werden, damit der Freibetrag noch im kommenden Jahr angerechnet werden kann. ]]>

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Vor Beginn oder während des laufenden Jahres kann der Arbeitnehmer bei dem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung einreichen. Dazu ist ein einfaches Formular auszufüllen. Dieses ist beim zuständigen Finanzamt zu erhalten, sie stehen jedoch auch im Internet zum Download bereit. Achten Sie dabei darauf, dass Sie den für das Jahr gültige Formular ausfüllen.

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bewirkt, dass der Arbeitnehmer Werbungskosten, Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen bereits vor der Jahressteuererklärung geltend machen kann. Übersteigen diese Ausgaben eine bestimmte Höhe, verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt trägt nach der Antragstellung den entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein, so dass der Arbeitnehmer bedingt durch die Verringerung des zu versteuerndes Einkommens, von einem höheren Nettoeinkommen profitieren kann.

Nach der erstmaligen Antragsstellung ist es im folgenden Jahr ausreichend, den vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung auszufüllen.

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