Schuldenberatung

Schuldenberatung oder auch Schuldnerberatung bezeichnet Hilfe für Menschen mit Schulden. Sie ist Teil der Sozialberatung. Das Ziel der Schuldenberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse des Schuldners abzusichern. Langfristig wird eine umfassende Schuldenregulierung angestrebt. Im Fall der Verbraucherinsolvenz ist die Schuldenberatung Pflicht. Bevor die Privatinsolvenz gerichtlich beantragt werden kann, muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgenommen werden. Erst wenn dieser Versuch scheitert und keine Schuldenregulierung vereinbart werden kann, kann der Schuldner einen Antrag auf Insolvenz beim Gericht stellen. Für diesen Antrag benötigt er einen Anwaltsbescheid oder eine Bescheinigung von einer Schuldenberatungsstelle. ]]>

Ein Gedanke zu „Schuldenberatung“

  1. … und die Bescheinigung der Schuldenbereinigungsstelle darf beim Insolvenzantrag nicht älter als sechs Monate sein.
    Nicht vergessen, für die Schuldenbereinigung beim Anwalt kann Beratungshilfe beantragt werden !

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