Kreditantrag

Da die Beantragung eines Kredites nur schriftlich erfolgen kann, ist ein Kreditantrag notwendig. Im Kreditantrag sind alle wichtigen Informationen zum Kredit enthalten: Angaben über die Rechtsstellung und finanzielle Lage des Kreditnehmers, Sicherheiten, die Höhe und die Laufzeit des Kredits, Rückzahlungswünsche und der Verwendungszweck des Kredits. In der Regel gibt der potenzielle Kreditnehmer im Kreditantrag zudem die Zustimmung, dass das Kreditinstitut bei der Schufa Auskunft einholen darf. Durch die Auskünfte der Schufa kann das Kreditinstitut die Bonität des Kreditnehmers prüfen. Negative Schufaeinträge führen in der Regel zu Schwierigkeiten bei der Kreditvergabe. Nicht schon mit dem Kreditantrag, sondern erst mit der Unterzeichnung des Kreditvertrags wird der Kredit verbindlich. ]]>

Beamtenkredit

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können von den Konditionen des so genannten Beamtenkredits profitieren.

Die Zinssätze sind dabei vergleichsweise gering, während die Laufzeiten deutlich höher ausfallen. Sie können zwischen 12 und 20 Jahre betragen. Die Höhe des Beamtendarlehens ist abhängig von dem monatlichen Einkommen. In der Regel wird ein Beamtenkredit bis zum 20-fachen des Nettoeinkommens gewährt.

Der Verwendungszweck ist frei, wobei weitere Kredite durch das Beamtendarlehen aufgelöst werden müssen. Insgesamt fällt die monatliche Belastung deutlich niedriger aus als bei einem herkömmlichen Kredit. Möglich ist dies für Beamte auf Lebenszeit sowie Beamte auf Probe, wie Polizeibeamte, Lehrer, Richter, Berufssoldaten, Justizbeamte usw.

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