Erzieher / Erzieherin

Der Beruf als Erzieher / Erzieherin

Erzieher und Erzieherinnen arbeiten im Erziehungs-, Bildungs- und Sozialwesen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Typische Berufsfelder für Erzieherinnen sind Kindergärten, Schulhorte und Ganztagsschulen, Einrichtungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Behinderungen, ambulante Dienste, Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Familien- und Suchtberatungsstellen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

 

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Unterhaltspflicht

Unterhaltszahlungen sichern den Lebensbedarf einer Person. Die Unterhaltspflicht kann sich einerseits durch gesetzliche Regelungen und andererseits durch vertragliche Vereinbarungen ergeben. In Deutschland besteht Unterhaltspflicht für Kinder, Ehegatten und Eltern. Der Kindesunterhalt beschreibt die Verpflichtung der Eltern, neben Fürsorge und Erziehung auch für den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sorgen. Dabei beschränkt sich die Unterhaltspflicht nicht nur auf Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und geht über Minderjährige hinaus, da sie auch eine angemessene Ausbildung und den Fall einer Einkommensschwäche miteinschließt. Die Höhe des Kindesunterhalts ist in Deutschland bundeseinheitlich geregelt, wobei die Düsseldorfer Tabelle eine Orientierung bietet. Sie errechnet aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen und dem Alter des Kindes die angemessene Höhe des Unterhalts. Der Elternunterhalt regelt die Verpflichtung von Kindern, den Lebensbedarf ihrer Eltern im Rahmen ihrer eigenen finanziellen Möglichkeiten zu sichern. In der Regel stellt sich der Fall des Elternunterhalts bei Pflegebedürftigkeit der Eltern ein. Zwar übernimmt die Pflegeversicherung sowohl bei Heimunterbringung als auch bei häuslicher Pflege einen Teil der Kosten, doch auch bei Hinzuziehung des Einkommens und Vermögens der Eltern, sind oft nicht alle Kosten gedeckt. Häufig wird die Differenz von Einkommen und Heimkosten von den Sozialämtern übernommen. Zugleich können die Sozialämter die Kinder in die Zahlungspflicht nehmen. Hier muss allerdings immer die Leistungsfähigkeit des Kindes gegeben sein. Dabei werden nicht nur der Selbstbehalt, sondern ebenfalls Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern und (ehemaligen) Ehepartner berücksichtigt. Auch die Altersvorsorge der Kinder hat Vorrang vor dem Elternunterhalt Die Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten beruht auf dem Familienunterhalt. Er umfasst alles, was erforderlich ist, um die Kosten für die Haushaltsführung und die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners und der gemeinsamen Kindern zu decken. Beide Ehepartner haben zum Unterhalt beizutragen, die kann sowohl in der Form der Haushaltsführung als auch in Leistungen durch Lohn und Gehalt des arbeitenden Ehepartners geschehen. Die Unterhaltspflicht umfasst sowohl Barzahlungen als auch Naturalunterhalt, wozu die folgenden Leistungen zählen:

  • Taschengeld
  • Nahrungsmittel und Bekleidung
  • Unterkunft
  • Freizeitgestaltung
  • Unterricht und Erziehung
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Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld wurde im Januar 2007 von dem » Elterngeld abgelöst. Das Bundeserziehungsgeldgesetz galt weiterhin für Kinder, die vor dem 31.12.2006 geboren wurden. Daraus ergibt sich, dass die Bezugszeit des Erziehungsgeldes für Eltern, die diese Ausgleichszahlung gänzlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen haben, spätesten seit Anfang 2009 erloschen ist. Anspruch auf Erziehungsgeld bestand für das Elternteil, das sich nach der Geburt des Kindes um die Betreuung und Erziehung sorgte. ]]>