Das Erziehungsgeld wurde im Januar 2007 von dem » Elterngeld abgelöst. Das Bundeserziehungsgeldgesetz galt weiterhin für Kinder, die vor dem 31.12.2006 geboren wurden. Daraus ergibt sich, dass die Bezugszeit des Erziehungsgeldes für Eltern, die diese Ausgleichszahlung gänzlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen haben, spätesten seit Anfang 2009 erloschen ist. Anspruch auf Erziehungsgeld bestand für das Elternteil, das sich nach der Geburt des Kindes um die Betreuung und Erziehung sorgte. ]]>
Erziehungsgeld