Eigenanteil

Unter Eigenanteil versteht man im Versicherungswesen den Betrag, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Ob dieser jährlich oder pro Schadensfall erhoben wird, ist abhängig von der Art der Versicherung sowie den vereinbarten Regelungen. In Bezug auf die Gesetzliche Krankenversicherung unterliegen die Zuzahlungen genauen Vorschriften. So wird pro Quartal die Praxisgebühr erhoben. Zusätzlich ergeben sich im Bedarfsfall Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Alles was darüber hinaus geht, wird von der Krankenkasse übernommen. ]]>

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