Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es wird zumeist mit dem Gehalt oder Lohn von November ausgezahlt und beträgt häufig die Höhe eines monatlichen Bruttogehalts. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird und wie hoch es ausfällt, ist abhängig von der Branche, dem Unternehmen oder der Betriebszughörigkeit. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, gesetzlichen Regelungen oder einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers ergeben. Oft richten sich die Zahlung von Weihnachtsgeld und die Höhe der Sonderzahlung nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Sehr häufig beinhalten Arbeitsverträge die Regelung, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgelds, meist ist dies der 31. März des Folgejahres, aus dem Unternehmen ausscheidet. Da das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gilt, wird es zum Einkommen gerechnet und unterliegt der Steuerpflicht.]]>

Urlaubsgeld

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub im Jahr. In vielen Fällen zahlen die Arbeitgeber zudem Urlaubsgeld. Dies wird oft mit dem Gehalt von Juni ausgezahlt und stellt ein zusätzliches Entgelt für die durch Urlaub und Erholung im Sommer zustande kommenden finanziellen Zusatzbelastungen des Arbeitnehmers dar. Beamten wird das Urlaubsgeld in vielen Fällen nicht mehr gesondert, sondern gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld in einer Jahressonderzahlung ausgezahlt. Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, in vielen Fällen ist die Zahlung jedoch in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt. Urlaubsgeld kann sich auch aus dem Anspruch auf Gleichbehandlung ergeben. Die Höhe des Urlaubsgelds ergibt sich meist aus der Höhe des Arbeitsentgelts. Das Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung und muss in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden.]]>

Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Sozialplan entsteht in Folge drohender oder vorgenommener betrieblicher Änderungen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus diesen Änderungen für die Arbeitnehmerinnen ergeben, so gering wie möglich zu halten. Häufigster Inhalt eines Sozialplans ist die Zahlung von Abfindungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein Sozialplan kann aber auch aus Überbrückungsleistungen für Arbeitnehmer bestehen, aus Regelungen für Versetzungen oder Qualifizierungen. Zwar entsteht ein Sozialplan in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, allerdings ist nicht in jedem Fall die Zustimmung des Unternehmens für den Sozialplan erforderlich, denn die Gewerkschaft kann auch die Einigungsstelle heranziehen und den Plan erzwingen. Dadurch unterscheidet er sich vom Interessenausgleich. Allerdings gelten für diese Erzwingung bestimmte Voraussetzungen. So muss der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und er muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Zudem muss eine Mindestzahl an Kündigungen vorliegen. Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Jedoch gilt für ihn keine Sperrfrist, so dass er auch dann umgesetzt werden kann, wenn bereits ein Tarifvertrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Dieser wird z.B. nach Verhandlungen, Interessenausgleich oder Streiks, für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart. ]]>

Entwicklung vom Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Vergütung bzw. ein zusätzliches Entgelt, das meist im November an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Doch nicht jedes Unternehme bietet seinen Mitarbeitern Weihnachtsgeld an. Besonders in den größeren Betrieben gehört das Weihnachtsgeld zu den obligatorischen Leistungen, wobei die Höhe – abhängig von verschiedenen Faktoren – stark variieren kann. Entscheidend für die Höhe des Geldes sind neben der Branche auch die Größe des Unternehmens sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit. So kann die Höhe des Weihnachtsgeldes zwischen 30 und 70 Prozent des monatlichen Einkommens betragen. Manche Unternehmen sind dazu verpflichtet, Weihnachtsgeld an ihre Mitarbeiter zu zahlen. Dies hängt mit Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der Bindung an bestimmte Tarifverträge zusammen.

Warum gibt es überhaupt Weihnachtsgeld?

Das Weihnachtsgeld sollte ursprünglich dazu dienen, den Arbeitern und ihren Familien ein schönes – und das bedeutet auch konsumreiches – Fest zu ermöglichen. Es sollte ausreichend Geld für Geschenke und für ein Festessen zur Verfügung stehen. Natürlich wird dadurch zugleich die Wirtschaft angekurbelt. Das Weihnachtsgeschäft stellt für den Einzelhandel eine äußerst lohnende und umsatzstarke Zeit dar. Insgesamt werden hier die Weichen für eine positive Bilanzierung des Geschäftsjahres gestellt.

Die Entwicklung des Weihnachtsgeldes

In Deutschland erhalten immer weniger Beschäftige Weihnachtsgeld. Oftmals bieten die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine erfolgsabhängige Sonderzahlung an, welche sich jedoch oftmals nur in überdurchschnittlich guten Zeiten für den Mitarbeiter lohnt. Meistens fällt dieser Bonus um ein Vielfaches geringer aus als das Weihnachtsgeld, bzw. das so genannte dreizehnte Gehalt. Leider fällt die Höhe des Weihnachtsgeldes immer niedriger aus und viele Menschen bekommen sogar gar kein Weihnachtsgeld ausgezahlt. Selbst konjunkturstarke Zeiten haben nicht zu einem deutlich messbaren Anstieg des Weihnachtsgelds geführt. Derzeit fallen die Prognosen auf Grund der Finanz- und Bankenkrise und der drohendes Rezession nicht gut aus. Zu den wirtschaftlichen Folgen wie Arbeitslosigkeit und weniger Neueinstellungen zählt schließlich auch der erschwerte Zugang zu Gehaltserhöhungen. Zusätzliche freiwillige Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Vergütungen fallen niedriger aus, wenn sie nicht sogar ganz wegfallen. Es wird gefordert, dass trotz schwieriger wirtschaftlicher Situation die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht ausfallen darf. Dies wirkt sich insbesondere auf die Zufriedenheit sowie die Loyalität der Mitarbeiter aus. ]]>