Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Es wird zumeist mit dem Gehalt oder Lohn von November ausgezahlt und beträgt häufig die Höhe eines monatlichen Bruttogehalts. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es in Deutschland nicht. Ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird und wie hoch es ausfällt, ist abhängig von der Branche, dem Unternehmen oder der Betriebszughörigkeit. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich aus dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, gesetzlichen Regelungen oder einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers ergeben. Oft richten sich die Zahlung von Weihnachtsgeld und die Höhe der Sonderzahlung nach der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Sehr häufig beinhalten Arbeitsverträge die Regelung, dass der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgelds, meist ist dies der 31. März des Folgejahres, aus dem Unternehmen ausscheidet. Da das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung gilt, wird es zum Einkommen gerechnet und unterliegt der Steuerpflicht.]]>
Weihnachtsgeld
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