Studentendarlehen

Studentendarlehen oder Studienkredite werden für die Finanzierung des Lebensunterhalts und der Studienkosten während eines Studiums aufgenommen. In Deutschland gibt es Studentendarlehen seit 2005. Sie werden von unterschiedlichen Banken und Kreditinstitutionen angeboten und unterscheiden sich zum Teil erheblich durch ihre Leistungen, Rückzahlungskonditionen und Zinsen, welche etwa zwischen fünf und zehn Prozent liegen. So ist ein Vergleich zwischen verschiedenen Darlehensanbietern unbedingt zu empfehlen. Das Studentendarlehen umfasst in der Regel einen Betrag von 100 bis 700 Euro monatlich. Es gibt außerdem die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, der die Kreditsumme mit einem Mal ausgibt. Dann liegen die Beträge in der Regel zwischen 1.500 und 50.000 Euro. Rückzahlungen beginnen in den meisten Fällen erst, wenn das Studium abgeschlossen ist. Viele Darlehensverträge beinhalten außerdem eine Nichttilgungsphase, die die Zeit umfasst, bis der (ehemalige) Student oder die (ehemalige) Studentin berufstätig geworden sind und also ein regelmäßiges Einkommen beziehen. Die Rückzahlungskonditionen richten sich meistens nach der Kredithöhe. Die maximale Laufzeit eines Studentendarlehens beträgt 25 Jahre. In der Regel gibt es zudem die Bestimmung der kostenlosen Sondertilgung, d.h. dass der Kredit außerplanunmäßigen und sofort getilgt werden kann. Studentendarlehen können unabhängig vom Einkommen der Eltern beantragt werden. Sie sind zudem mit Bafög und Bildungskrediten kombinierbar. Normalerweise sind Studentendarlehen ohne Sicherheiten zu erhalten. Eine Voraussetzung ist in vielen Fällen jedoch, dass der Student das Grundstudium bereits absolviert hat. Außerdem wird häufig eine Bonitätsprüfung vorgenommen, d.h. es wird kontrolliert, ob ein Schufa-Eintrag vorliegt. Nicht nur Deutsche, sondern auch Ausländerinnen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland sowie Flüchtlinge können ein Studentendarlehen beantragen. ]]>

Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ein Sozialplan entsteht in Folge drohender oder vorgenommener betrieblicher Änderungen. Er zielt darauf, die wirtschaftlichen Nachteile, die sich aus diesen Änderungen für die Arbeitnehmerinnen ergeben, so gering wie möglich zu halten. Häufigster Inhalt eines Sozialplans ist die Zahlung von Abfindungen für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Ein Sozialplan kann aber auch aus Überbrückungsleistungen für Arbeitnehmer bestehen, aus Regelungen für Versetzungen oder Qualifizierungen. Zwar entsteht ein Sozialplan in der Regel aus Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften, allerdings ist nicht in jedem Fall die Zustimmung des Unternehmens für den Sozialplan erforderlich, denn die Gewerkschaft kann auch die Einigungsstelle heranziehen und den Plan erzwingen. Dadurch unterscheidet er sich vom Interessenausgleich. Allerdings gelten für diese Erzwingung bestimmte Voraussetzungen. So muss der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen und er muss seit mindestens vier Jahren bestehen. Zudem muss eine Mindestzahl an Kündigungen vorliegen. Der Sozialplan wirkt wie eine Betriebsvereinbarung. Jedoch gilt für ihn keine Sperrfrist, so dass er auch dann umgesetzt werden kann, wenn bereits ein Tarifvertrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Arbeitnehmer vereinbart wurde. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag. Dieser wird z.B. nach Verhandlungen, Interessenausgleich oder Streiks, für ein oder mehrere Unternehmen vereinbart. ]]>

Hypothek

Eine Hypothek ist das im Grundbuch eingetragene Recht an einem Grundstück. Ist der Kaufvertrag unterschrieben, erledigt ein Notar die Eintragung ins Grundbuch. Zumeist werden Hypotheken von Banken zur Sicherung ihrer Kredite eingesetzt. Nach deutschem Sachenrecht handelt es sich bei der Hypothek um ein Grundpfandrecht. Gesetzliche Voraussetzung für eine Hypothek ist die Forderung von Geldzahlungen, welche in der Regel als Darlehen bezeichnet werden. Kann der Schuldner dem Inhaber der Hypothek keine Zahlungen mehr leisten, ist dem Gläubiger erlaubt, durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung Erlöse zu erzielen. Der Gläubiger kann das Grundstück also verpfänden. Auf einem Grundstück können auch mehrere Hypotheken lasten, die dann durch eine bestimmte Rangfolge den Gläubigern verpfändet sind. Andersherum gilt: Ist das Darlehen beglichen, wird die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht. In der Praxis nehmen Hypotheken einen immer geringeren Raum ein. Heute sind nur noch etwa 20 Prozent der Grundpfandrechte Hypotheken. ]]>