Studienbeitragsdarlehen

Studienbeitragsdarlehen dienen ausschließlich der Finanzierung von Studiengebühren. Diese Darlehen sind staatliche Angebote und regional sehr unterschiedlich, da jedes Bundesland eigene Regelungen zu Studiengebühren festlegt.

Die Konditionen der Studienbeitragsdarlehen richten sich dementsprechend nach den mit den Banken und der Landesregierung ausgehandelten Vereinbarungen. Zu beachten sind insbesondere die folgenden Punkte: Der Studienstandort entscheidet darüber, ob ein Studienbeitragsdarlehen überhaupt aufgenommen werden kann bzw. muss. Nicht alle Bundesländer erheben Studiengebühren, so dass diese zusätzliche finanzielle Belastung während des Studiums nicht alle Studenten betrifft. Folglich kann ein Antrag auf ein Studienbeitragsdarlehen nur dann erfolgen, wenn die Hochschule Studiengebühren erhebt. Der Antrag kann außerdem nur bei der Bank im Bundesland gestellt werden, in welchem das Studium absolviert wird. Zu beachten gilt in diesem Zusammenhang auch, dass Studiengebühren unter bestimmtem Umständen entfallen, etwa dann, wenn die Geschwisterregelung zur Anwendung kommt, wenn StudentInnen ein Kind haben, sich in den offiziellen Gremien der Hochschule engagieren oder besonders gute Studienleistungen vorweisen können.

Antrag zum Studienbeitragsdarlehen


Die Einreichung des Antrags zum Studienbeitragsdarlehen erfolgt in der Regel mit der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung zum Sommer- oder Wintersemester. In der Regel ist die Gewährung des Darlehens an eine Altersgrenze gebunden, die zwischen 30 und 45 Jahren liegt und gilt, mit Einschränkungen, auch für ausländische Studierende. Über die Dauer des Studienbeitragsdarlehens können die Studenten je nach Semester neu entscheiden, sie sind also anders als bei den Studienkrediten an sehr kurze Laufzeiten gebunden. Eine Ausnahme bildet hier zurzeit das Bundesland Nordrhein-Westfalen, was ausschließlich Studienbeitragsdarlehen für das gesamte Studium anbietet. Da das Darlehen zweckgebunden ist und ausschließlich der Finanzierung der Studiengebühren dient, wird es vom Kreditinstitut direkt an die jeweilige Hochschule überwiesen und steht dem Darlehensnehmer nicht zur freien Verfügung.

Der Rückzahlung ist in der Regel, ähnlich wie bei anderen Studienkrediten, eine Ruhephase vorgeschaltet. Nach dieser findet die Tilgung des Darlehens statt. Gleichzeitig haben viele Bundesländer eine Schuldenobergrenze eingeführt. Dies bedeutet, dass Schulden nur bis zu einer gewissen Höhe zurückerstattet werden müssen und Studiengebühren bei entsprechend hoher Belastung möglicherwiese erlassen werden. Außerdem müssen StudentInnen das Studienbeitragsdarlehen nur dann zurückzahlen, wenn ihr späteres Nettoeinkommen eine bestimmte Mindesthöhe erreicht, die je nach Bundesland aktuell zwischen 960 Euro und 1.200 Euro liegt.

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