Einstiegsgehalt

Das Einstiegsgehalt ist das erste Gehalt, das man nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium mit Eintritt in das Berufsleben erzielt und meist von der Qualifikation abhängig ist. In vielen Unternehmen steigert sich das Gehalt proportional zu den Dienstjahren, so dass das Einstiegsgehalt häufig geringer ausfällt. Die Steigerung des Gehalts nach Dienstalter entspricht einer Entlohnung für die Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Arbeitnehmer im Laufe der Jahre gewonnen hat und für den Betrieb sehr wertvoll sind. Zugleich fördern solche Gehaltserhöhungen und Prämien die Motivation der Arbeitnehmer. Diese zeitlich gebundenen Gehaltserhöhungen sind in den Betrieben vertraglich vereinbart. Diese Regelung impliziert, dass kein allgemeiner Anspruch auf eine Gehaltserhöhung besteht. ]]>

Brutto bleibt – netto steigt

Mit diesen Tricks können Sie auch ohne eine Gehaltserhöhung mehr Lohn ausgezahlt bekommen. Wie das geht? Sie können es sich zu nutze machen, dass der Arbeitgeber einige rentable Extras steuerfrei auszahlen darf. Anstatt von einer Gehaltserhöhung zu sprechen, bei der für den Arbeitgeber teure Sozialabgaben anfallen, könnten Sie nach diesen zusätzlichen Leistungen fragen. Was Sie brauchen, ist bloß etwas Verhandlungsgeschick.

  1. So könnte der Arbeitgeber die anfallenden Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter übernehmen, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist und außer Haus betreut wird. Denn diese Zuschüsse sind für den Arbeitgeber steuerfrei.
  2. Auch bei den Fahrtkosten gibt es zahlreiche Möglichkeiten zu sparen. Denn auch wenn Fahrtkostenzuschüsse sowie Jobtickets seit 2004 steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann die Firma unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten steuerfrei bezuschussen. So müssen die Fahrtkosten, beispielsweise das Job-Ticket, über die Firma abgerechnet werden, wobei der Zuschuss die monatliche Sachbezugsgrenze von 44 €uro nicht überschreiten darf. Die Fahrt mit dem eigenen Auto kann dagegen durch Benzingutscheine bezuschusst werden, die ebenfalls bis zu der Grenze von 44 €uro steuerfrei bleiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert. So dass neben den 15 % der regulären Abgaben keine weiteren Sozialabgaben anfallen.
  3. Kleine Sachprämien, die Sie von Ihrem Arbeitgeber für außergewöhnliche Leistungen erhalten, bleiben bis 40 €uro steuerfrei.
  4. Bis zu jährlich 1080 €uro abgabenfrei bleiben dagegen Personalrabatte in Form von Warengutscheinen, die in dem firmeneigenen Sortiment eingelöst werden können.
  5. Wenn Sie Ihren privaten Telefonanschluss für berufliche Gespräche nutzen, können Sie einen Teil unbürokratisch absetzen. Bis zu 20% der monatlichen Telefonrechnung, jedoch nicht mehr als 20 €uro, können so steuerfrei ersetzt werden. Bei höheren Summen wird beim Finanzamt ein entsprechender Nachweis fällig.
  6. Auch anfallende Kosten für Fitenss- oder Gesundheitsprogramme kann der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen. Notwendig ist ein Rahmenvertrag des Arbeitsgebers mit dem entsprechenden Anbieter sowie die direkte Kostenübernahme des Arbeitnehmers. Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber von seinen Vorteilen, wenn Sie nach einem langen Bürotag etwas für Ihre Gesundheit tun… Ähnliches gilt übrigens auch für das Fahrsicherheitstraining.
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Wechseln Sie Ihre Krankenkasse – Es lohnt sich!

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann für Sie unter Umständen eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten. Denn nicht nur zum 01.01.2008 haben beinahe 70 der insgesamt 219 gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht, sondern soll sich dieser Trend laut Expertenmeinungen auch im kommenden Jahr fortsetzen. Bereits 2007 zogen die Versicherer die Beiträge um etwa 0,6 Prozentpunkte an, so dass der Beitragssatz im Durchschnitt bei 14,8% lag. Seit einigen Jahren ist darin auch der zusätzliche Beitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer enthalten, der einst für Zahnersatz sowie Krankengeld eingeführt wurde. Für die Vorstände der Krankenkassen bedeutet insbesondere die angekündigte Gesundheitsreform mit der Idee eines Gesundheitsfonds die Hauptschwierigkeit, so dass sie mit weiteren Erhöhungen des Beitragssatzes auf etwa 15,5% im Jahr 2009 rechnen. Auch wenn die IKK-Direkt ihre Beiträge gerade auf 12,4% erhöht hat, liegt sie auf Platz 1 der günstigsten gesetzlichen Krankenkassen. Dagegen zahlen Mitglieder der City BKK stolze 16%. Ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse kann sich also durchaus lohnen. Beachen Sie jedoch,dass der Sonderbeitragssatz von 0,9% für Arbeitnehmer in jedem Fall berücksichtigt werden muss. Die Bedingungen für einen Wechsel sind leicht verständlich. Der Versicherte muss mindestens 18 Monate in der Krankenkasse versichert sein, bis er immer zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann. Erfolgt eine Kündigung beispielsweise im März, läuft die Versicherung zum 31. Mai aus. Der Versicherungsschutz in einer anderen Krankenkasse beginnt dann am 01. Juni. Allerdings können Sie auch von dem so genannten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, nämlich dann, wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht hat. 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. So lohnt es sich, bei Kontaktmöglichkeiten sowie Sonderprogrammen genauer hinzuschauen. So könnte es ein Ausschlusskriterium sein, ob die Krankenkasse in Ihrer Nähe durch eine Geschäftsstelle persönlich zu erreichen ist, oder ob Sie bei Fragen auf das Telefon und den Postweg ausweichen müssen. Ein Blick in das Kleingedruckte verrät beispielsweise auch, ob Kosten für alternative Heilmethoden übernommen werden. Ein Beispiel: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei 43.200 €uro. Ein Wechsel würde eine monatliche Entlastung von knapp 65 €uro bedeuten, also knapp 780 €uro jährlich. Da auch die Arbeitgeber von einem Wechsel in eine günstigere Krankenkasse profitieren, belohnen einige dies mit einer Prämie.]]>

Gehaltserhöhung?

Nicht immer kann man den Arbeitgeber von einer Gehaltserhöhung überzeugen. Aber dennoch gibt es Wege, um von einem Netto-Gewinn zu profitieren. Psychologisch effektiver kann es beispielsweise sein, wenn Sie Ihren Chef nach Prämien oder Provisionen für außergewöhnliche Leistungen fragen. Wurde eine Gehaltserhöhung einmal abgelehnt, wird Ihr Chef diese Entscheidung in Zukunft sicherlich nicht umstoßen, da dies einem Gesichtsverlust gleichkommen würde. Dagegen liegen die Vorteile von Prämien auf der Hand. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie für den Arbeitgeber abgabefrei. Auch der Tauschgedanke, der hinter diesem Konzept steht, wird Ihren Chef überzeugen. Denn solche Zahlungsmodelle sind direkt an die Leistung des Arbeitnehmers gekoppelt, so dass sich für den Arbeitgeber nicht einfach die Kosten erhöhen, sondern er vielmehr in einen Mitarbeiter investiert. Auf diese Weise können beide Seiten eine einvernehmliche Lösung finden.]]>