Einstiegsgehalt

Das Einstiegsgehalt ist das erste Gehalt, das man nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium mit Eintritt in das Berufsleben erzielt und meist von der Qualifikation abhängig ist. In vielen Unternehmen steigert sich das Gehalt proportional zu den Dienstjahren, so dass das Einstiegsgehalt häufig geringer ausfällt. Die Steigerung des Gehalts nach Dienstalter entspricht einer Entlohnung für die Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Arbeitnehmer im Laufe der Jahre gewonnen hat und für den Betrieb sehr wertvoll sind. Zugleich fördern solche Gehaltserhöhungen und Prämien die Motivation der Arbeitnehmer. Diese zeitlich gebundenen Gehaltserhöhungen sind in den Betrieben vertraglich vereinbart. Diese Regelung impliziert, dass kein allgemeiner Anspruch auf eine Gehaltserhöhung besteht. ]]>