Vergütung

Mit Vergütung wird das Arbeitsentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezeichnet. Während dieser Begriff im öffentlichen Dienst verwendet wird, heißt Vergütung im Handelsrecht Provision, im Dienstvertragsrecht wird von Honorar und im Kunstbereich oft von Tantiemen gesprochen. Grundlage des Verdienstes im öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser hat den Bundesangestelltentarif (BAT) im Jahr 2005 abgelöst und bezeichnet eine Reihe von Tarifverträgen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Umgangssprachlich kann Vergütung allerdings auch als allgemeines Arbeitsentgelt verstanden werden. Bei der Höhe der Vergütung spielen die Branche, die Ausbildung des Arbeitnehmers, seine Qualifikationen und seine Berufserfahrung eine wesentliche Rolle. Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, darf die darin vereinbarte Vergütung nicht unter-, sondern lediglich überschritten werden. Alle Tarifabschlüsse werden im Tarifregister festgehalten und können eingesehen werden. Dadurch ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Tarifabschlüssen möglich. Die Vergütung bezieht sich zumeist auf das Bruttogehalt. Das bedeutet, dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und schließlich das Nettogehalt des Arbeitnehmers als tatsächlich zur Verfügung stehender Verdienst übrig bleibt.]]>

Gehaltserhöhung?

Nicht immer kann man den Arbeitgeber von einer Gehaltserhöhung überzeugen. Aber dennoch gibt es Wege, um von einem Netto-Gewinn zu profitieren. Psychologisch effektiver kann es beispielsweise sein, wenn Sie Ihren Chef nach Prämien oder Provisionen für außergewöhnliche Leistungen fragen. Wurde eine Gehaltserhöhung einmal abgelehnt, wird Ihr Chef diese Entscheidung in Zukunft sicherlich nicht umstoßen, da dies einem Gesichtsverlust gleichkommen würde. Dagegen liegen die Vorteile von Prämien auf der Hand. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie für den Arbeitgeber abgabefrei. Auch der Tauschgedanke, der hinter diesem Konzept steht, wird Ihren Chef überzeugen. Denn solche Zahlungsmodelle sind direkt an die Leistung des Arbeitnehmers gekoppelt, so dass sich für den Arbeitgeber nicht einfach die Kosten erhöhen, sondern er vielmehr in einen Mitarbeiter investiert. Auf diese Weise können beide Seiten eine einvernehmliche Lösung finden.]]>