Vergütung

Mit Vergütung wird das Arbeitsentgelt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bezeichnet. Während dieser Begriff im öffentlichen Dienst verwendet wird, heißt Vergütung im Handelsrecht Provision, im Dienstvertragsrecht wird von Honorar und im Kunstbereich oft von Tantiemen gesprochen. Grundlage des Verdienstes im öffentlichen Dienst ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dieser hat den Bundesangestelltentarif (BAT) im Jahr 2005 abgelöst und bezeichnet eine Reihe von Tarifverträgen für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung. Umgangssprachlich kann Vergütung allerdings auch als allgemeines Arbeitsentgelt verstanden werden. Bei der Höhe der Vergütung spielen die Branche, die Ausbildung des Arbeitnehmers, seine Qualifikationen und seine Berufserfahrung eine wesentliche Rolle. Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung ist der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Arbeitsvertrag. Gilt ein Tarifvertrag, darf die darin vereinbarte Vergütung nicht unter-, sondern lediglich überschritten werden. Alle Tarifabschlüsse werden im Tarifregister festgehalten und können eingesehen werden. Dadurch ist ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Tarifabschlüssen möglich. Die Vergütung bezieht sich zumeist auf das Bruttogehalt. Das bedeutet, dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden und schließlich das Nettogehalt des Arbeitnehmers als tatsächlich zur Verfügung stehender Verdienst übrig bleibt.]]>

Tarifregister

Im Tarifregister werden alle in Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge gesammelt. Das Register wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei den entsprechenden Ministerien der Bundesländer geführt. Auch die Gewerkschaften dokumentieren die Tarifverträge. Das zentrale Tarifregister der Gewerkschaften wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf geführt. Im Tarifregister werden das Datum des Tarifabschlusses und die Art des Tarifvertrags gespeichert. Auch Änderungen und Aufhebungen der Tarifverträge werden registriert. Handelt es sich um Zeittarifverträge wird direkt Beginn und Ende des Vertrags festgehalten. Die Rechtswirksamkeit des Tarifregisters ist nicht davon abhängig, ob er in einem Register eingetragen ist, da das Tarifregister der Dokumentation gilt. Tarifregister sind öffentlich, d.h. Einsichten sind jeder Person nach Anmeldung möglich. ]]>