Tarifregister

Im Tarifregister werden alle in Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge gesammelt. Das Register wird beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei den entsprechenden Ministerien der Bundesländer geführt. Auch die Gewerkschaften dokumentieren die Tarifverträge. Das zentrale Tarifregister der Gewerkschaften wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf geführt. Im Tarifregister werden das Datum des Tarifabschlusses und die Art des Tarifvertrags gespeichert. Auch Änderungen und Aufhebungen der Tarifverträge werden registriert. Handelt es sich um Zeittarifverträge wird direkt Beginn und Ende des Vertrags festgehalten. Die Rechtswirksamkeit des Tarifregisters ist nicht davon abhängig, ob er in einem Register eingetragen ist, da das Tarifregister der Dokumentation gilt. Tarifregister sind öffentlich, d.h. Einsichten sind jeder Person nach Anmeldung möglich. ]]>

Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch dokumentiert der Arbeitnehmer die zurück gelegte Fahrtstrecke mit einem Dienstwagen sowie den Anlass einer Fahrt. Belegt werden konkret Abfahrtsort, Ziel, Datum, Fahrer, Entfernung sowie Kilometerstand am Ende der Fahrt. Mehrere Reiseabschnitte können dabei zusammen gefasst werden. Das Fahrtenbuch unterliegt hierbei detaillierten formalen Anforderungen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. So sollte es in einer gebunden Form vorliegen, da eine Sammlung loser Blätter nicht genehmigt wird. Es sollte ordentlich und übersichtlich geführt werden, weil nachträgliche Eintragungen als unzulässig gelten. Insgesamt sollte also eine zeitnahe und fortlaufende Dokumentation angestrebt werden. Abkürzungen für häufig angefahrene Ziele sind zulässig, solange sie selbsterklärend sind oder in einer nebenstehenden Legende erläutert werden. Wird ein Dienstwagen neben betrieblichen auch zu privaten Zwecken genutzt, muss das Unternehmen zur Versteuerung des Dienstwagens einsehen können, zu welchem Anteil dies geschieht. Bei der alternativ möglichen 1% – Regelung wird eine monatliche Pauschale für die Privatnutzung des Dienstwagens angesetzt, wenn mindestens 50% der Fahrten aus dienstlichen Gründen erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass 1% des Brutto-Listenpreises des PKWs zur Versteuerung angesetzt wird. Wird der Dienstwagen jedoch zu deutlich mehr als 50% der Fahrten dienstlich genutzt oder war die Anschaffung des Neuwagens besonders kostenintensiv, kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs durchaus lohnen. ]]>