Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch dokumentiert der Arbeitnehmer die zurück gelegte Fahrtstrecke mit einem Dienstwagen sowie den Anlass einer Fahrt. Belegt werden konkret Abfahrtsort, Ziel, Datum, Fahrer, Entfernung sowie Kilometerstand am Ende der Fahrt. Mehrere Reiseabschnitte können dabei zusammen gefasst werden. Das Fahrtenbuch unterliegt hierbei detaillierten formalen Anforderungen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. So sollte es in einer gebunden Form vorliegen, da eine Sammlung loser Blätter nicht genehmigt wird. Es sollte ordentlich und übersichtlich geführt werden, weil nachträgliche Eintragungen als unzulässig gelten. Insgesamt sollte also eine zeitnahe und fortlaufende Dokumentation angestrebt werden. Abkürzungen für häufig angefahrene Ziele sind zulässig, solange sie selbsterklärend sind oder in einer nebenstehenden Legende erläutert werden. Wird ein Dienstwagen neben betrieblichen auch zu privaten Zwecken genutzt, muss das Unternehmen zur Versteuerung des Dienstwagens einsehen können, zu welchem Anteil dies geschieht. Bei der alternativ möglichen 1% – Regelung wird eine monatliche Pauschale für die Privatnutzung des Dienstwagens angesetzt, wenn mindestens 50% der Fahrten aus dienstlichen Gründen erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass 1% des Brutto-Listenpreises des PKWs zur Versteuerung angesetzt wird. Wird der Dienstwagen jedoch zu deutlich mehr als 50% der Fahrten dienstlich genutzt oder war die Anschaffung des Neuwagens besonders kostenintensiv, kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs durchaus lohnen. ]]>

Dienstwagen

Wer an eine Gehaltserhöhung denkt, verbindet damit häufig die Erhöhung des Bruttolohns. Doch häufig gibt es daneben weitere Möglichkeiten, von denen Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren können. Zu diesen zählt die Nutzung eines Dienstwagens bzw. Firmenwagens, sofern er auch für private Zwecke gebraucht werden darf.

Bei der Zahlung ist die so genannte 1-Prozent-Regelung üblich, d.h. dass der Arbeitgeber eine Pauschale für die monatliche Nutzung auf das zu versteuernde Gehalt erhebt. Diese beträgt 1% des Bruttolistenpreises des Kraftfahrzeugs und ist als Geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Wird von dieser Regelung abgesehen, muss ein Fahrtenbuch mit Einzelnachweisen geführt werden.

Doch unter welchen Bedingungen hat man Anspruch auf einen Dienstwagen?

Häufig ist dies der Fall, wenn der Arbeitnehmer zu den Führungspersonen des Unternehmens zählt, da er beispielsweise als Geschäftsführer oder im Vorstand tätig ist. Aus diesem Grund ist das Führen eines Firmenwagens allgemein mit einem ansehnlichen Prestige verbunden und gilt bisweilen als Statussymbol. Aber auch Arbeitnehmer, die häufig Kundentermine außerhalb des Betriebes wahrnehmen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu nutzen. Hinsichtlich der Motivationssteigerung wird auch immer häufiger normalen Arbeitnehmern ein Dienstwagen angeboten.

In den betrieblichen Vereinbarungen wird explizit geklärt, ob der Dienstwagen lediglich für dienstliche Zwecke, den Arbeitsweg oder auch private Wege genutzt werden darf. Es bestehen umfassende Regelungen zur Wahl des Fahrzeug-Modells sowie zur Ausstattungsvariante, Übernahme der laufenden Kosten wie Benzin, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

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