Pensionszusage

Mit einer Pensionszusage erfolgt eine Zusage auf betriebliche Versorgungsbezüge nach Ablauf der aktiven Dienstzeit. Die Pensionszusage ist ein Ruhestandsmodell. Die Beiträge werden nicht, wie sonst üblich, in eine Versicherung eingezahlt, sondern verbleiben im Unternehmen, das die Beträge auch nutzen kann, um seine Liquidität nachzuweisen. Damit die Pensionszusage und damit die Altersvorsorge auch für den Fall gesichert ist, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, werden die Beiträge über einen Pensionssicherungsverein gesichert. Wird ein Unternehmen verkauft, wird dem Arbeitnehmer die Übernahme seiner Pensionszusage mit einer Abfindung attraktiv gestaltet. Wird ein Ablösebetrag gezahlt, um sich von einer Zusage zu entbinden, unterliegt der Ablösebetrag einem ermäßigtem Steuersatz für den Arbeitnehmer. Sind in eine Pensionszusage umsatzabhängige Tantiemen eingeflossen, führt dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Eine Pensionszusage gilt dann als Gewinnausschüttung, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer sie vor Ablauf der Probezeit erhält oder bei einer Unternehmensneugründung (noch) keine Erkenntnisse über Ertragsaussichten vorliegen. Wird eine Pensionszusage erteilt, kann der Arbeitnehmer dafür auch eine Pensionsrückstellung bilden. ]]>

Dienstwagen

Wer an eine Gehaltserhöhung denkt, verbindet damit häufig die Erhöhung des Bruttolohns. Doch häufig gibt es daneben weitere Möglichkeiten, von denen Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren können. Zu diesen zählt die Nutzung eines Dienstwagens bzw. Firmenwagens, sofern er auch für private Zwecke gebraucht werden darf.

Bei der Zahlung ist die so genannte 1-Prozent-Regelung üblich, d.h. dass der Arbeitgeber eine Pauschale für die monatliche Nutzung auf das zu versteuernde Gehalt erhebt. Diese beträgt 1% des Bruttolistenpreises des Kraftfahrzeugs und ist als Geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Wird von dieser Regelung abgesehen, muss ein Fahrtenbuch mit Einzelnachweisen geführt werden.

Doch unter welchen Bedingungen hat man Anspruch auf einen Dienstwagen?

Häufig ist dies der Fall, wenn der Arbeitnehmer zu den Führungspersonen des Unternehmens zählt, da er beispielsweise als Geschäftsführer oder im Vorstand tätig ist. Aus diesem Grund ist das Führen eines Firmenwagens allgemein mit einem ansehnlichen Prestige verbunden und gilt bisweilen als Statussymbol. Aber auch Arbeitnehmer, die häufig Kundentermine außerhalb des Betriebes wahrnehmen, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu nutzen. Hinsichtlich der Motivationssteigerung wird auch immer häufiger normalen Arbeitnehmern ein Dienstwagen angeboten.

In den betrieblichen Vereinbarungen wird explizit geklärt, ob der Dienstwagen lediglich für dienstliche Zwecke, den Arbeitsweg oder auch private Wege genutzt werden darf. Es bestehen umfassende Regelungen zur Wahl des Fahrzeug-Modells sowie zur Ausstattungsvariante, Übernahme der laufenden Kosten wie Benzin, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

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