Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung für Fahrzeughalter. Sie deckt Schadensersatzansprüche die durch den Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr einem Dritten entstehen, z.B. durch einen vom Fahrer des Fahrzeugs verursachten Verkehrsunfall. » Kfz-Versicherung Rechner Die Kfz-Versicherung übernimmt die folgenden Schadensarten: Personenschäden, durch Heilungskosten oder Rentenzahlungen, Sachschäden, z.B. für andere Fahrzeuge, Vermögensschäden und immaterielle Schäden, u.a. Schmerzensgeld. Dabei entspricht die Kfz-Versicherung nicht in jedem Punkt des allgemeinen Schadensersatzrechts. So haftet bei einem Unfall nicht nur der Fahrer eines Fahrzeugs, sondern ebenfalls sein Halter. Da die Versicherungsunternehmen in der Gestaltung ihres Beitragssystems relativ frei sind, unterscheiden sich die Preise zum Teil erheblich. Die Versicherungsprämien werden anhand von statistischen Merkmalen gemessen: Zum einen nach der Regionalklasse des Zulassungsortes und der dort gemessenen Schadenhäufigkeit, zum anderen nach dem Fahrzeugtyp, d.h. der Schadenhäufigkeit und den Reparaturkosten eines Fahrzeugmodells. Darüber hinaus wird auf den Beitrag der Kfz-Versicherung ein Schadensfreiheitrabatt angerechnet. So reduziert sich der Versicherungsbetrag je länger der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug schadensfrei hält. Es gibt noch weitere Prämienmerkmale, u.a. das Alter des Versicherungsnehmers, das Alter des Fahrzeugs, den zeitlichen Abstand zwischen Versicherung und Ausstellung der Fahrerlaubnis, ein Beruf des Versicherungsnehmers und seine Eintragungen im Zentralregister. Obgleich Kfz-Versicherungen normalerweise als Jahresverträge abgeschlossen werden, verlängert sich ihre Laufzeit in der Regel von Jahr zu Jahr – sofern keine Kündigung vorliegt. Obwohl das Kfz-Versicherungsrecht in Europa mittlerweile weitgehend angeglichen ist, gibt es bis heute große Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Höchstschadenssummen. So gilt in Deutschland z.B. als maximale Entschädigungssumme für Personenschäden ein Betrag von 7,5 Millionen. Die Kfz-Versicherung ist Teil eines Versicherungspakets für ein Fahrzeugs, zu welchem in der Regel auch ein Schutzbrief, eine Insassenunfallversicherung, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung und eine Kaskoversicherung (als Teil-oder Vollkasko) zählen. Einige Versicherungen kombinieren Kfz-Versicherungen in Form von Schutzbriefen auch mit Leistungen wie Pannenhilfen oder Abschleppdiensten.


]]>

Fahrtenbuch

In einem Fahrtenbuch dokumentiert der Arbeitnehmer die zurück gelegte Fahrtstrecke mit einem Dienstwagen sowie den Anlass einer Fahrt. Belegt werden konkret Abfahrtsort, Ziel, Datum, Fahrer, Entfernung sowie Kilometerstand am Ende der Fahrt. Mehrere Reiseabschnitte können dabei zusammen gefasst werden. Das Fahrtenbuch unterliegt hierbei detaillierten formalen Anforderungen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. So sollte es in einer gebunden Form vorliegen, da eine Sammlung loser Blätter nicht genehmigt wird. Es sollte ordentlich und übersichtlich geführt werden, weil nachträgliche Eintragungen als unzulässig gelten. Insgesamt sollte also eine zeitnahe und fortlaufende Dokumentation angestrebt werden. Abkürzungen für häufig angefahrene Ziele sind zulässig, solange sie selbsterklärend sind oder in einer nebenstehenden Legende erläutert werden. Wird ein Dienstwagen neben betrieblichen auch zu privaten Zwecken genutzt, muss das Unternehmen zur Versteuerung des Dienstwagens einsehen können, zu welchem Anteil dies geschieht. Bei der alternativ möglichen 1% – Regelung wird eine monatliche Pauschale für die Privatnutzung des Dienstwagens angesetzt, wenn mindestens 50% der Fahrten aus dienstlichen Gründen erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass 1% des Brutto-Listenpreises des PKWs zur Versteuerung angesetzt wird. Wird der Dienstwagen jedoch zu deutlich mehr als 50% der Fahrten dienstlich genutzt oder war die Anschaffung des Neuwagens besonders kostenintensiv, kann sich das Führen eines Fahrtenbuchs durchaus lohnen. ]]>