Brutto bleibt – netto steigt

Mit diesen Tricks können Sie auch ohne eine Gehaltserhöhung mehr Lohn ausgezahlt bekommen. Wie das geht? Sie können es sich zu nutze machen, dass der Arbeitgeber einige rentable Extras steuerfrei auszahlen darf. Anstatt von einer Gehaltserhöhung zu sprechen, bei der für den Arbeitgeber teure Sozialabgaben anfallen, könnten Sie nach diesen zusätzlichen Leistungen fragen. Was Sie brauchen, ist bloß etwas Verhandlungsgeschick.

  1. So könnte der Arbeitgeber die anfallenden Kosten für den Kindergarten oder die Tagesmutter übernehmen, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist und außer Haus betreut wird. Denn diese Zuschüsse sind für den Arbeitgeber steuerfrei.
  2. Auch bei den Fahrtkosten gibt es zahlreiche Möglichkeiten zu sparen. Denn auch wenn Fahrtkostenzuschüsse sowie Jobtickets seit 2004 steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann die Firma unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrtkosten steuerfrei bezuschussen. So müssen die Fahrtkosten, beispielsweise das Job-Ticket, über die Firma abgerechnet werden, wobei der Zuschuss die monatliche Sachbezugsgrenze von 44 €uro nicht überschreiten darf. Die Fahrt mit dem eigenen Auto kann dagegen durch Benzingutscheine bezuschusst werden, die ebenfalls bis zu der Grenze von 44 €uro steuerfrei bleiben. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert. So dass neben den 15 % der regulären Abgaben keine weiteren Sozialabgaben anfallen.
  3. Kleine Sachprämien, die Sie von Ihrem Arbeitgeber für außergewöhnliche Leistungen erhalten, bleiben bis 40 €uro steuerfrei.
  4. Bis zu jährlich 1080 €uro abgabenfrei bleiben dagegen Personalrabatte in Form von Warengutscheinen, die in dem firmeneigenen Sortiment eingelöst werden können.
  5. Wenn Sie Ihren privaten Telefonanschluss für berufliche Gespräche nutzen, können Sie einen Teil unbürokratisch absetzen. Bis zu 20% der monatlichen Telefonrechnung, jedoch nicht mehr als 20 €uro, können so steuerfrei ersetzt werden. Bei höheren Summen wird beim Finanzamt ein entsprechender Nachweis fällig.
  6. Auch anfallende Kosten für Fitenss- oder Gesundheitsprogramme kann der Arbeitgeber steuerfrei übernehmen. Notwendig ist ein Rahmenvertrag des Arbeitsgebers mit dem entsprechenden Anbieter sowie die direkte Kostenübernahme des Arbeitnehmers. Überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber von seinen Vorteilen, wenn Sie nach einem langen Bürotag etwas für Ihre Gesundheit tun… Ähnliches gilt übrigens auch für das Fahrsicherheitstraining.
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Ein Gedanke zu „Brutto bleibt – netto steigt“

  1. Wie ist es wenn bei mir bisher die Fahrtkosten immer zum Bruttogehalt gezählt wurden und dann natürlich auch die Steuern abgingen! Jetzt ist es so das die Fahrtkosten nach den Steuerabgaben stehen. Kann das der Chef mir nachträglich auszahlen was er vorher versteuern musste? Mir gingen dadurch monatlich ca. 4€ verloren

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