Zeitarbeiter

Ein Zeitarbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, stellt seine Arbeitskraft aber einem Dritten, der ihn entleihenden Firma, zur Verfügung. Es besteht also ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeiter, Zeitarbeitsfirma und der Entleiher-Firma. In diesem Zusammenhang wird der Zeitarbeiter häufig auch Leiharbeiter genannt. Zwischen dem Zeitarbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein übliches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis auf Basis eines Arbeitsvertrags. Arbeits- und tarifrechtlich sowie gesetzlich unterliegt der Zeitarbeiter der Zeitarbeitsfirma. Die Entleiher-Firma, bei der der Zeitarbeiter seine Arbeitsleistung erbringt, ist allerdings gegenüber dem Leiharbeiter weisungsbefugt. Ahndungen gegenüber dem Zeitarbeiter darf aber nur der Arbeitgeber, also die Zeitarbeitsfirma, aussprechen. Auch die Entlohnung geschieht nicht über die Entleiherfirma, sondern über die Zeitarbeitsfirma. Die Entlohnung richtet sich nach der Qualifikation des Zeitarbeiters. Zwar gelten auch in der Zeitarbeitsbranche Tarifverträge, allerdings ist das Lohnniveau vergleichsweise niedrig. Nicht nur durch die Löhne, sondern auch die Regelungen im Zusammenhang mit einer Kündigung unterscheiden einen Leiharbeiter von einem festen Mitarbeiter. In der Regel sind die Kündigungsfristen eines Zeitarbeiters sehr kurz. In der ersten zwei Wochen der Beschäftigung kann das Arbeitsverhältnis sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite innerhalb eines Tages gekündigt werden. Danach erhöht sich die Kündigungsfrist auf eine Woche. Erst nach drei Monaten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Gründe von Zeitarbeit sind unterschiedlich. Häufig versuchen Zeitarbeiter, nach eine Phase der Arbeitslosigkeit, mit der Zeitarbeit einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu vollziehen. Andere versuchen, in möglichst vielen Betrieben Berufserfahrung zu sammeln, was sie über die Zeitarbeit ohne Kündigungen erreichen können. Da Zeitarbeitsfirmen auch als Personalvermittler agieren, kann ein Zeitarbeiter durchaus zu einem festen Mitarbeiter eines Unternehmens werden. ]]>

Leiharbeit

Bei der Leiharbeit ist ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und wird von dieser an ein Unternehmen entsandt. Als Verleiher agiert die Zeitarbeitsfirma, als Entleiher das Unternehmen und als ausführende Arbeitskraft der Arbeitnehmer. Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Beschäftigten wird ein normaler Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitgeber und -nehmer abgeschlossen. Zwar gelten gesetzliche, tarifvertragliche und arbeitsvertragliche Rechte des Arbeitnehmers gegenüber der Zeitarbeitsfirma, seine Leistung erbringt der Arbeitnehmer allerdings im Unternehmen. Dieses trägt auch einen Teil des Arbeitsschutzes und kann zwar keine Ahndungen, aber verpflichtende Weisungen gegenüber dem Arbeitsnehmer aussprechen. Unternehmen greifen zumeist dann auf Leiharbeiter zurück, wenn sie bei guter Auftragslage keine eigene Personalaufstockung vornehmen können oder wollen. Sie vermeiden dadurch im Vorhinein Kündigungen in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Zudem spart das Unternehmen Kosten, die der Personalabteilung bei der Aussuche und Einstellung neuer Mitarbeiter entstehen würden. Darüber hinaus wird noch aus einem anderen Grund gespart: Bei Leiharbeit ist das Unternehmen nicht verpflichtet, sich bei der Entlohnung an den eigenen Tarif zu halten, sondern nur an den mit der Zeitarbeitsfirma vereinbarten Preis. Auch Kündigungsfristen müssen bei Leiharbeitern nicht eingehalten werden. Der Vorteil der Leiharbeit für Arbeitnehmer liegt darin, dass man in verschiedenen Unternehmen Berufs- und Arbeitserfahrungen sammeln kann. Nicht selten ermöglicht Leiharbeit auch das Ende von Arbeitslosigkeit. In Deutschland ist Leiharbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. ]]>

Leiharbeiter

Ein Leiharbeiter stellt sich in den Dienst einer Leih- bzw. Zeitarbeitsfirma und entrichtet seine Arbeitsleistung beim Entleiher-Unternehmen. Zwischen dem Leiharbeiter und der Zeitarbeitsfirma besteht ein regulärer Arbeitsvertrag wie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber. Die Zeitarbeitsfirma bezahlt dem Leiharbeiter auch sein Gehalt. Der Stundenlohn richtet sich dabei nicht nach den im Unternehmen gültigen Tarifen, sondern liegt zumeist darunter. Außerdem behält die Leiharbeitsfirma einen Teil des zu zahlenden Lohns ein. Leiharbeiter haben den Vorteil, dass sie durch ihre Beschäftigung sehr verschiedene Unternehmen kennenlernen und auf dem Arbeitsmarkt gefragte Qualifikationen wie Flexibilität und schnelle Anpassung entwickeln können. Gleichzeitig werden sie durch ihre zeitlich befristete Beschäftigung möglicherweise nur unzureichend in die Unternehmensstruktur integriert und erhalten zudem nicht selten einen unter den tariflichen Vereinbarungen liegenden Lohn. ]]>