Zusätzliches Einkommen

Zusätzliches Einkommen kann sich ein Arbeitnehmer über eine geringe Beschäftigung in Form eines Mini-Jobs oder eines 400-Euro Jobs verdienen. Überschreiten die Einkünfte aus diesen Tätigkeiten eine bestimmte Grenze nicht, sind sie steuerfrei und stehen dem Arbeitnehmer in voller Höhe zur Verfügung. In vielen Fällen muss die Ausübung eines zusätzlichen Jobs mit dem Arbeitgeber des Hauptberufs abgestimmt sein. Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Zivildienstleistende haben die Möglichkeit, sich durch Mini-Jobs ein zusätzliches Einkommen zu verdienen, wenn die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung nicht die Ausübung des Zivildienstes behindert.]]>

Grundfreibetrag

Jeder Arbeitnehmer muss sein Einkommen sowie Kapitalerträge versteuern. Damit jedoch das Existenzminimum gesichert ist, wurde der so genannte Grundfreibetrag eingeführt. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleibt das Einkommen steuerfrei. Erst wenn die Grenze des Grundfreibetrags überschritten wird, muss der Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen. Mit dem Überschreiten wird das gesamte Einkommen entsprechend der eingetragenen Steuerklasse einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rollen, um welchen Betrag der Grundfreibetrag überschritten wird. Arbeitnehmer, dessen jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können beim zuständigen Finanzamt die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer jährlich bei 7.664 Euro, bzw. der entsprechend doppelte Satz von 15.328 Euro für Ehepaare. Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich von der Bundesregierung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Beachtet werden neben der Inflationsrate beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie andere Faktoren, die sich auf die Existenzsicherung auswirken. Bemessungsgrundlage der Berechnung ist der Mindestbedarf nach dem Sozialhilfesatz, der sich entsprechend des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II – auch bekannt als Hartz IV – nach den Wohn- und Heizkosten richtet. Der Grundfreibetrag steht grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen zu. Auch sie dürfen bis zur Höhe von 7.664 Euro jährlich ein steuerfreies Einkommen erwirtschaften. ]]>