Inflationsrate

Die Inflationsrate ist die Veränderung des Verbraucherpreisindex in einem Land im Vergleich zum Vorjahr. Der Index wird durch den so genannten „Warenkorb“ errechnet, der im entsprechenden Jahr den durchschnittlichen deutschen Haushalt in Lebenserhaltungskosten und Konsumentenverhalten repräsentieren soll. Daneben gibt es auch den „cost of living index“ der die Ausgaben misst, die eine Person tätigen muss, um einen bestimmten Nutzen daraus zu ziehen. Da bei einer Inflation das Preisniveau in Folge von erhöhten Geldmengen, ausgegeben von den Zentralbanken, sinkt, spricht man auch von einer Geldentwertung. Die Preise der Waren steigen und das Geld wird entwertet, d.h. für eine Geldeinheit können immer weniger Waren gekauft werden. Eine Inflation hat auch Auswirkungen auf angelegtes Geld, etwa dann, wenn die Zinssätze steigen und das Geld dadurch ebenfalls an Wert verliert.]]>

Grundfreibetrag

Jeder Arbeitnehmer muss sein Einkommen sowie Kapitalerträge versteuern. Damit jedoch das Existenzminimum gesichert ist, wurde der so genannte Grundfreibetrag eingeführt. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleibt das Einkommen steuerfrei. Erst wenn die Grenze des Grundfreibetrags überschritten wird, muss der Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen. Mit dem Überschreiten wird das gesamte Einkommen entsprechend der eingetragenen Steuerklasse einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rollen, um welchen Betrag der Grundfreibetrag überschritten wird. Arbeitnehmer, dessen jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können beim zuständigen Finanzamt die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer jährlich bei 7.664 Euro, bzw. der entsprechend doppelte Satz von 15.328 Euro für Ehepaare. Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich von der Bundesregierung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Beachtet werden neben der Inflationsrate beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie andere Faktoren, die sich auf die Existenzsicherung auswirken. Bemessungsgrundlage der Berechnung ist der Mindestbedarf nach dem Sozialhilfesatz, der sich entsprechend des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II – auch bekannt als Hartz IV – nach den Wohn- und Heizkosten richtet. Der Grundfreibetrag steht grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen zu. Auch sie dürfen bis zur Höhe von 7.664 Euro jährlich ein steuerfreies Einkommen erwirtschaften. ]]>

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