Unterhalt Einkommen

Das Recht auf Unterhalt sowie die Höhe des Unterhalts ergibt sich u.a. aus dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsempfänger. Da es in den meisten Fällen um en Unterhalt geschiedener Ehepartner und gemeinsamer Kinder geht, soll dieser Fall auch hier beschrieben werden. Alle Regelungen des Unterhalts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Das Unterhaltsmaß gründet sich aus den ehelichen Verhältnissen, der Bedarf wird aus dem vormaligen ehelichen Gesamteinkommen errechnet. Dabei werden alle Einkünfte berücksichtigt, z.B. Lohn und Gehalt, Bafög oder Zinsen aus Kapitalerträgen. Auch vermögenswerte Vorteile, z.B. die Nutzung eines eignen Hauses oder einer Eigentumswohnung, fließen in die Berechnungen mit ein. Beim ehelichen Gesamteinkommen wird auch der nicht reale Wert der Haushaltsführung sowie der nicht reale Wert der Kindererziehung miteinbezogen. Dieser als Differenz- oder Surrogationsmethode bezeichnete Wert, ergibt sich aus dem Einkommen, was der Ehepartner, der den Haushalt führt und die Kinder erzieht, durch die Aufnahme einer Erwerbsarbeit verdienen könnte. Bei der Unterhaltsberechnung sind alle Steuern, sonstige Abzüge, Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, weitere dienstliche Aufwendungen, Zinsen für ein ehebedingtes Darlehen sowie Ausgaben für die Daseinsvorsorge vom Einkommen absetzbar. Bei der Steuererklärung gelten Unterhaltszahlungen als besondere Belastungen. Bis zu einem Betrag von 7.680 Euro können die Zahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Ist der unterhaltsbegünstigte ehemalige Ehepartner damit einverstanden, dass die Unterhaltszahlung als Sonderausgabe abgezogen wird, können Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von 13.805 Euro steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall muss der begünstigte Partner ebenfalls uneingeschränkt steuerpflichtig sein und die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben. Lebt der geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehepartner im Ausland, unterliegen Unterhaltzahlungen nicht der Einkommensteuer.]]>

Steuerfreibetrag

Das deutsche Steuersystem sieht Steuerfreibeträge vor. Diese Steuerfreibeträge werden aus sozialen Gründen gewährt und weil sie das Steuersystem vereinfachen.Steuerfreibeträge richten sich an einem bestimmten Betrag bzw. einer bestimmten Grenze aus. Wird der Freibetrag überschritten, bedeutet das nicht, alle Einnahmen zu versteuern, sondern die Versteuerung bezieht sich auf den Teil, der den Freibetrag überschreitet. Ein wichtiger Steuerfreibetrag bezieht sich auf die Einkommenssteuer. Hier gibt es den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauscherbetrag. Dieser bedeutet, dass Kapitalerträge erst dann besteuert werden, wenn sie einen Betrag von 801 Euro übersteigen. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem keine Steuer erhoben wird. 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7.843 Euro und ist Teil des Einkommenstarifs. Es gibt verschiedene Formen des Freibetrags, u.a. den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag, den Ausbildungsbetrag, den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, den Rabattfreibetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Wird ein Freibetrag vom Finanzamt anerkannt, wird er auf der Lohnsteuerkarte eingetragen und beim Bruttoentgelt des Arbeitsnehmers berücksichtigt. Dadurch erhöht sich der Nettolohn bzw. das Nettogehalt. Auch bei der Erbschaftssteuer können Steuerfreibeträge geltend gemacht werden. Hier gelten sachliche und persönliche Freibeträge. Sachliche Freibeträge gelten u.a. bei Hausrat. Bis zu einem Wert von 41.000 Euro ist Hausrat steuerfrei. Persönliche Freibeträge sind u.a. der Steuerfreibetrag von Ehepartnern und Lebenspartners bis zu 500.000 Euro, für Kinder 400.00 Euro, für Eltern und Großeltern 100.00 Euro. Unternehmen können ebenfalls Freibeträge geltend machen, bis zu einem Betrag von 225.000 Euro. Auch bei anderen Steuerarten gelten Freibeträge, z.B. bei der Gewerbesteuer. Eine Steuer auf Gewerbe wird erst erhoben, wenn der Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt. ]]>

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine 1993 in Deutschland eingeführte Form der Einkommenssteuer und gilt, wird sie nicht als Abgeltungssteuer ausgestaltet, als eine Einkommensteuervorauszahlung. Das bedeutet, dass sie vom Schuldner der Zinserträge, entweder einer Bank, einer Kapitalgesellschaft oder einer Versicherung, direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird. Der Kapitalertragssteuer unterliegen alle Kapitalerträge im Inland, so z.B. Dividende und Zinsen. Die gesetzliche Grundlage der Kapitalertragssteuer ist in Deutschland durch das Einkommensteuergesetz geregelt. Vor 2009 lag der Steuersatz beispielsweise für Dividenden bei 20 Prozent, für Gewinnausschüttungen aus stillen Beteiligungen bei 25 Prozent und für Zinsen aus Kapitalerträgen bei 30 Prozent. Außerdem wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent abgerechnet. Liegt ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird die Kapitalertragssteuer nicht erhoben.]]>

Grundfreibetrag

Jeder Arbeitnehmer muss sein Einkommen sowie Kapitalerträge versteuern. Damit jedoch das Existenzminimum gesichert ist, wurde der so genannte Grundfreibetrag eingeführt. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags bleibt das Einkommen steuerfrei. Erst wenn die Grenze des Grundfreibetrags überschritten wird, muss der Arbeitnehmer Einkommensteuer zahlen. Mit dem Überschreiten wird das gesamte Einkommen entsprechend der eingetragenen Steuerklasse einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rollen, um welchen Betrag der Grundfreibetrag überschritten wird. Arbeitnehmer, dessen jährliches Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, können beim zuständigen Finanzamt die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Derzeit liegt der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer jährlich bei 7.664 Euro, bzw. der entsprechend doppelte Satz von 15.328 Euro für Ehepaare. Die Höhe des Grundfreibetrags wird jährlich von der Bundesregierung an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Beachtet werden neben der Inflationsrate beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie andere Faktoren, die sich auf die Existenzsicherung auswirken. Bemessungsgrundlage der Berechnung ist der Mindestbedarf nach dem Sozialhilfesatz, der sich entsprechend des Regelsatzes für das Arbeitslosengeld II – auch bekannt als Hartz IV – nach den Wohn- und Heizkosten richtet. Der Grundfreibetrag steht grundsätzlich auch Kindern und Jugendlichen zu. Auch sie dürfen bis zur Höhe von 7.664 Euro jährlich ein steuerfreies Einkommen erwirtschaften. ]]>

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag – Privatkunden, die ihr Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen und beispielweise von Zinsen, dem Verkauf von Wertpapieren, Gewinnen aus Aktienfonds oder Dividenden profitieren, müssen Abgaben auf die Kapitaleinkünfte entrichten. Dies ist seit dem 01.01.2009 über die Abgeltungssteuer gesetzlich geregelt. Als so genannte Quellensteuer leitet das Kreditinstitut die Abgaben direkt an das Finanzamt weiter. Bis zur Höhe des Sparerfreibetrags kann sich der Anleger diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück erstatten. Dies kann umgangen werden, indem der Steuerpflichtige sein Kreditinstitut anweist, anfallende Zinseinnahmen von der Abgeltungssteuer freizustellen. In diesem Zusammenhang spricht man vom Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, kurz FSA. So bleiben die Zinseinkünfte bzw. Kapitalerträge, die unter dem Sparerpauschalbetrag liegen, steuerfrei. Der Sparerfreibetrag richtet sich nach dem Familienstand und liegt für Ledige bei 801 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten bei 1602 Euro. Wenn der Anleger an verschiedenen Kreditinstituten einen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss er auf die korrekte Aufteilung achten. Auch durch seine Unterschrift versichert er, dass der Höchstbetrag in der Summe der einzelnen Aufträge nicht überschritten wird. ]]>