Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist Teil des öffentlichen Sicherungssystems in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit sich auch Personen, die nicht die finanziellen Mittel für eine private Versicherung haben, versichern können. Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften getragen. Leistungen der Sozialversicherung werden nicht durch Steuern, sondern durch Versicherungsbeiträge gezahlt. Zu den Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfall- und Pflegeversicherung. Die Beiträge berechnen sich nach den Bruttolöhnen der Versicherungsnehmer und werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt und direkt an die Krankenkassen abgeführt. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt, so dass alle Versicherungsnehmer, unabhängig davon, wie hoch ihre Beitragszahlungen ausfallen, die gleichen Leistungen erhalten. Zwar steigen die Beitragserhöhungen, die Leistungen jedoch bleiben in vielen Fällen gleich oder nehmen sogar ab. Daher empfehlen sich heutzutage Zusatz-Versicherungen für gesetzlich sozialversicherten Arbeitnehmer, z.B. Zahnzusatzversicherungen oder Versicherungen für die Altersvorsorge, z.B. über die Riester-Rente. ]]>

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