Jobtickets sind Monats- oder Jahreskarten für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, die ein Unternehmen oder eine Behörde seinen Mitarbeiter entweder unentgeltlich oder entgeltlich für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsort zur Verfügung stellt. Da die Unternehmen und Behörden beim Kauf von Fahrkarten oft Sonderkonditionen von den Verkehrsunternehmen erhalten, können auch die Arbeitnehmer mit einem günstigeren Preis als dem Normalpreis beim Kauf eines Jobtickets rechnen. Seit 2004 unterliegen Zuschüsse, die der Arbeitgeber seinem Arbeitsnehmer für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zahlt, der Lohnsteuer. Ist der Zuschuss nicht höher als die Werbungskosten, die der Arbeitnehmer geltend machen kann, kann der Fahrkostenzuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuert werden. In einem solchen Fall ist der Zuschuss für das Jobticket auch sozialversicherungsfrei. Als Alternative ist die monatliche Freigrenze von 44 Euro auf Sachbezüge anwendbar. Allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Wert der Fahrberechtigung monatlich zufließt. Dies kann beim Finanzamt insbesondere dann ein Problem darstellen, wenn Jobtickets nicht als Monats- sondern als Jahrestickets ausgegeben werden.]]>
Jobticket