Studentische Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studenten eine Versicherungspflicht. Der Nachweis einer Krankenversicherung erfolgt mit der Immatrikulation. Entweder wird angegeben, dass man gesetzlich versichert ist oder man stellt einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung. Dies ist bei Studenten, die privat krankenversichert sind, der Fall. Fällt der Student in die gesetzliche Krankenversicherung, darf er seine Krankenkasse frei wählen. Der Beitragssatz ist für alle Studenten festgelegt. Er wird jeweils zum 1. Januar vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzt und gilt für das folgende Wintersemester, also ab dem 1. Oktober. Zurzeit beträgt der Beitrag 53,40 Euro. Die studentische Krankenversicherung beinhaltet auch die Pflegeversicherung, ihr Beitrag liegt bei 11, 26 Euro. In der Regel gilt die studentische Krankenversicherung für 14 Fachsemester und bis zu einem Alter von 30 Jahren. Ausnahmen sind jedoch möglich, z.B. aufgrund der Ausbildungsart oder persönlicher Umstände.]]>