Schulden

Schulden bezeichnen die Verbindlichkeiten einer Privatperson, eines Unternehmens oder eines Staates. Eine Überschuldung tritt ein, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen des Schuldners. Ist eine Privatperson überschuldet, besteht die Möglichkeit, eine Privatinsolvenz anzumelden. Um die Privatinsolvenz zu vermeiden, kann eine außergerichtliche Schuldenregulierung angestrebt werden. Für überschuldetet Privatpersonen bieten Anwälte oder Schuldnerberatungen Hilfen an. Ist ein Unternehmen überschuldet, meldet es in vielen Fällen ebenfalls Insolvenz an. Häufig hat dies Entlassungen, Betriebsschließungen oder Übernahmen zur Folge. ]]>

Pension

Mit Pension ist die Altersversorgung, d.h. die Rente, von Beamten, Richtern, Soldaten, Kirchenbeamten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gemeint. Anspruch auf eine Pension ist in zwei Fällen gegeben: Der Beamte kann vor dem Eintritt in den Ruhestand eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahre nachweisen oder der Eintritt in den Ruhestand erfolgt aufgrund einer Dienstunfähigkeit. Endet ein Beamtenverhältnis durch Entlassung, wird der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedes volle Dienstjahr steigert den Anstieg der Pension. Nach 40 Dienstjahren liegt der Höchstversorgungssatz bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts. Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten erhalten als Witwen- bzw. Waisenrente einen bestimmten Anteil der Pension. Für Witwen bzw. Witwer liegt er bei 60 Prozent (für nach 1961 Geborene bei 55 Prozent), für Vollwaisen bei 20 Prozent und für Halbwaisen bei 12 Prozent. In beiden Fällen endet die Zahlung in der Regel mit dem 27. Lebensjahr. Die Pension gilt als Arbeitslohn. Daher entfallen auf sie Lohnsteuern. Die Steuerlast kann um einen Versorgungsfreibetrag von maximal 3.072 Euro pro Kalenderjahr gemindert werden. ]]>