Tilgung

Tilgung bedeutet die Rückzahlung von Geld- bzw. Kapitalschuld. Mit Tilgung werden in der Regel Darlehen, Kredite und Anleihen gelöscht. Diese Rückzahlung erfolgt entweder in regelmäßigen oder in unterschiedlichen Raten, einschließlich Zinsen. Die Tilgung kann aber auch einmalig, mit einem einzigen Betrag, einschließlich Zinsen, vorgenommen werden. Sehr häufig wird bei Kredit- oder Darlehensabschluss schon ein Tilgungsplan erstellt, der die Höhe der Ratenzahlungen festhält. Der Tilgungsplan beinhaltet auch die Gesamtsumme des Kredits, die Bearbeitungsgebühren und die Zinsen. Bleibt die Tilgung zu einem bestimmten Zeitpunkt aus, kann dies für den Kredit- oder Darlehensträger einen Eintrag in die Schufa zur Folge haben.]]>

Ratenkredite

Ratenkredite sind Kredite, die von Privatpersonen z.B. für die Finanzierung eines Autos in Anspruch genommen werden. Sie sind daher auch als Anschaffungsdarlehen oder Konsumkredite bekannt. Nahezu alle Banken bieten Ratenkredite an und auch Versicherungsvertreter oder Händler bieten sie als Kreditvermittler an. In diesem Fall kann der Kredit direkt im Geschäft, beim Kauf aufgenommen werden. Doch obwohl der Ratenkredit ein Standardkredit ist, unterscheiden sich die Konditionen der Banken zum Teil erheblich, z.B. gibt es Unterschiede zwischen Direktbanken und Filialbanken. Daher ist vor der Kreditaufnahme ein Vergleich zwischen den Banken unbedingt zu empfehlen. Um eine leichtere Vergleichbarkeit möglich zu machen, muss im Kreditvertrag der Effektivzins angegeben sein. Banken vergeben Ratenkredite in einer Höhe zwischen 1000 Euro und 100.000 Euro mit einer maximalen Laufzeit von 96 Monaten. In der Regel können Ratenkredite als Blanko-Darlehen aufgenommen werden. Das bedeutet, dass Lohn- bzw. Gehaltsabtretungen als Sicherheit reichen. Ist die Bonität eines Kreditnehmers unzureichend, kann eine Bürgschaft als (zusätzliche) Sicherheit dienen. Kreditnehmer können den Ratenkredit sechs Monate nach Erhalt mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dabei fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, die Bank darf allerdings Bearbeitungsgebühren berechnen. Auch die Bank hat ein Recht, den Kredit zu kündigen. Die Bank kann den Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil nicht gezahlt hat, wenn Ratenrückstände von mindestens zehn bzw. fünf Prozent vorliegen und die Bank zwei Mahnungen erlassen und mit Kreditkündigung gedroht hat. Die Bezeichnung Ratenkredit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Kredit in monatlichen Beträgen, also Raten, zurückgezahlt werden. Die monatlichen Raten setzen sich zusammen aus der Kredittilgung, aus Zinsen und möglichen Gebühren der kreditgebenden Bank. Normalerweise hat ein Ratenkredit einen Schufa-Eintrag zur Folge. ]]>