Hausratversicherung

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raum und Vandalismus. Im Schadensfall sind nahezu alle sich im Haushalt befindlichen Dinge des Versicherungsnehmers versichert, also etwa Möbel, Elektronik, Kleidung oder Nahrungsmittel. Auch Gartenmöbel, Fahrräder oder Gegenstände, die sich im Auto befinden, sind, je nach abgeschlossener Hausratversicherung, in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Außerdem können Aufräumarbeiten, Schutzkosten oder Hotelkosten im Schadensfall von der Versicherung übernommen werden. Der Ort der Versicherung ist die Wohnung oder das Haus des Versicherungsnehmers. Durch eine Erweiterung des Versicherungsortes um eine Außenversicherung kann allerdings auch der persönliche Hausrat, der sich vorrübergehend nicht im eigentlichen Versicherungsort, sondern z.B. in einer Ferienwohnung befindet, in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen werden. Die Prämie der Versicherung errechnet sich über die Höhe der Versicherungssumme (diese wird zumeist durch eine Faustformel über die Wohnfläche ermittelt), die individuellen Einschlüsse und der Lage der versicherten Räume.]]>

Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung oder Versicherung an Eides Statt ist ein juristisches Phänomen. Bis 1970 wurde dieses Verfahren als Offenbarungseid bezeichnet. Derjenige, der die Eidesstattliche Versicherung abgibt, beteuert, dass die gemachte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Die Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung wird dadurch gestärkt, dass eine unwahre, unrichtige oder unvollständige Eidesstattliche Versicherung, d.h. im konkreten Fall Vermögensminderung oder Vermögenshinterziehung, eine Straftat darstellt und zwar unabhängig davon, ob diese Aussage beabsichtigt oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Falle einer Überschuldung kann eine Eidesstattliche Versicherung zur Offenlegung des Vermögens von den Gläubigern eingefordert werden. Dazu muss eine vorangegangene Pfändung ganz oder teilweise erfolglos verlaufen sein, eine Wohnungsdurchsuchung verweigert oder kein Zutritt zur Wohnung durch den Gerichtsvollzieher ermöglicht worden sein. Durch die Offenlegung des Vermögens erfahren die Gläubiger, wie die Vermögenssituation im Einzelfall aussieht. Gefragt wird nach einem Sparkonto, Bargeld, Immobilien, Kraftfahrzeug, Devisen, Wertpapieren und sonstige Wertegegenstände wie Schmuck, Computer usw. Auf diese Weise können Pfändungsmöglichkeiten ermittelt werden.

Die Eidesstattliche Versicherung kann über einen Löschungsantrag aus dem Schuldnerverzeichnis jederzeit gelöscht werden. Dennoch können die Daten in der Schufa-Auskunft weiterhin erhalten bleiben.

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