Pfändung

Pfändungen sind Formen von Zwangsvollstreckungen und basieren in Deutschland auf der Zivilprozessordnung. Eine Pfändung beschreibt die Beschlagnahme von beweglichem Vermögen, um die Gläubiger eines Schuldners zu bezahlen. Ein Gläubiger stellt einen Antrag auf Pfändung, wenn der Schuldner seine Forderungen nicht mehr begleichen kann. Eine Pfändung darf dabei nur so weit ausgedehnt werden, bis die offenstehenden Geldbeträge und die Kosten der Vollstreckung gedeckt sind. Sie wird nicht angewendet, wenn zu erwarten ist, dass die pfändbaren Gegenstände über die Kosten der Vollstreckung nicht hinausgehen. Die Körperschaft, die die Pfändung ausübt, erwirbt sich das Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen. Eine Pfändung gestaltet sich so, dass der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollziehungsbeamte die Wohnung nach pfändbaren Gegenständen durchsucht. Als pfändbare Gegenstände gelten alle Gegenstände, die nicht lebensnotwendig sind, wobei einfacher Hausrat oder Arbeitsgeräte von der Pfändung ausgeschlossen sind. Entweder entfernt der Gerichtsvollzieher die pfändbaren Gegenstände aus dem Haus oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel. Auch das Bargeld eines Schuldners kann verpfändet werden. Ebenso ist Lohn pfändbar, wobei der Schuldner immer ein Teil seines monatlichen Nettolohns behalten darf und z.B. Urlaubsgeld von einer Pfändung ausgeschlossen ist. Verpfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert, der Erlös der Versteigerung geht an den Gläubiger. Sind die Ansprüche des Gläubigers gedeckt und ist noch Geld von der Versteigerung übrig, geht dieses Geld an den Schuldner. Gegen eine Pfändung kann der Schuldner mit einer Vollstreckungserinnerung oder einer Vollstreckungsgegenklage gesetzlich vorgehen.]]>

Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung oder Versicherung an Eides Statt ist ein juristisches Phänomen. Bis 1970 wurde dieses Verfahren als Offenbarungseid bezeichnet. Derjenige, der die Eidesstattliche Versicherung abgibt, beteuert, dass die gemachte Erklärung der Wahrheit entspricht.

Die Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung wird dadurch gestärkt, dass eine unwahre, unrichtige oder unvollständige Eidesstattliche Versicherung, d.h. im konkreten Fall Vermögensminderung oder Vermögenshinterziehung, eine Straftat darstellt und zwar unabhängig davon, ob diese Aussage beabsichtigt oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Falle einer Überschuldung kann eine Eidesstattliche Versicherung zur Offenlegung des Vermögens von den Gläubigern eingefordert werden. Dazu muss eine vorangegangene Pfändung ganz oder teilweise erfolglos verlaufen sein, eine Wohnungsdurchsuchung verweigert oder kein Zutritt zur Wohnung durch den Gerichtsvollzieher ermöglicht worden sein. Durch die Offenlegung des Vermögens erfahren die Gläubiger, wie die Vermögenssituation im Einzelfall aussieht. Gefragt wird nach einem Sparkonto, Bargeld, Immobilien, Kraftfahrzeug, Devisen, Wertpapieren und sonstige Wertegegenstände wie Schmuck, Computer usw. Auf diese Weise können Pfändungsmöglichkeiten ermittelt werden.

Die Eidesstattliche Versicherung kann über einen Löschungsantrag aus dem Schuldnerverzeichnis jederzeit gelöscht werden. Dennoch können die Daten in der Schufa-Auskunft weiterhin erhalten bleiben.

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