Immobilienfonds

Immobilienfonds investieren in Immobilien. Anleger legen ihr Geld also in z.B. in Einzelobjekte oder Bürokomplexe an. Erträge werden dabei in erster Linie durch Vermietung oder Verkäufe erzielt. Als Kapitalanlagen unterliegen Einnahmen aus Immobilien, d.h. Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden, der Abgeltungssteuer und werden direkt von den Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt. In der Regel wird das erzielte Kapital mit 25 Prozent steuerlich belastet. Allerdings kann die Kapitalertragssteuer durch eine Freistellungsauftrag oder einen Nichtveranlagungsbescheid beim Kreditinstitut abgewendet werden. Da Immobilienfonds nicht zu den steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen zählen, kann der Arbeitnehmer durch Immobilienfonds keine vermögenswirksamen Leistungen oder Sparzulagen erhalten. Es wird zwischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds unterschieden. Geschlossene Immobilienfonds investieren in der Regel in ein Objekt. Anleger beteiligen sich durch ihre Zahlung an einer Immobilie. Ist das notwendige Kaptal zusammen, wird der Fonds geschlossen. Ziel ist es, den erwirtschafteten Betrag höher ausfallen zu lassen als die Investition. Der vereinbarte Vertrag ist abhängig von der Nutzung des Objekts und verläuft zumeist über einen längeren Zeitraum. Eine frühzeitige Rückgabe durch den Anleger ist nur schwer möglich. Offene Immobilienfonds investieren normalerweise mit mehreren Anteilseignern in mehrere Objekte. Auch hier erwerben Anleger Anteile an Immobilien und erwirtschaften Erträge, z.B. aus Mieteinnahmen. Im Gegensatz zum geschlossenen Immobilienfond kann allerdings jeder Anleger jederzeit einzahlen und wieder entnehmen. ]]>

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird auf das gesamte Einkommen erhoben. Zu dem zu versteuernden Einkommen zählen neben dem Lohn und Gehalt inklusive Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, auch Einkünfte aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung in Bezug auf ein Kalenderjahr. Daraus ergibt sich, dass die Einkommensteuer die Lohnsteuer, die Kapitalertragssteuer (umgangssprachlich der so genannte Zinsabschlag), die Aufsichtsratssteuer und die Bauabzugssteuer zusammen. Sie zählen zu den Quellensteuern, da die Steuern direkt an der Quelle abgezogen werden. Die Einkommensteuer, kurz ESt, basiert juristisch auf dem Einkommensteuergesetz (EStG) sowie der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Für den Staat bedeutet die Einkommensteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.]]>

K – Kapitalertragssteuer, Kapitallebensversicherung, Kaufvertrag, Kilometergeld, Kilometerpauschale – Gehalts-Lexikon

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