Eine Form des Sparens ist der Sparbrief. Dabei handelt es sich um eine festverzinsliche Anlage, d.h. die Verzinsung des Sparbriefs ist für seine gesamte Laufzeit festgelegt. Sparbriefe haben eine Laufzeit zwischen einem Jahr und zehn Jahren. Ihre Zinsen werden entweder jährlich, bei Fälligkeit oder bei der Rückgabe des Sparbriefs ausgezahlt und sind steuerpflichtig. Es gibt drei verschiedene Formen des Sparbriefs: Den normalen Sparbrief, den abgezinsten Sparbrief und den Sparbrief mit jährlich steigendem Zins. Der normale Sparbrief wird zum Nennwert ausgegeben, seine Rückzahlung erfolgt zum aktuell gültigen Nennwert, seine Zinsen werden am Ende des Jahres vergütet und ausgezahlt. Sie unterliegen, wie alle Zinsen aus Sparbriefen, der Steuerpflicht. Beim abgezinsten Sparbrief unterscheiden sich Erwerbspreis und Nennwert, denn Zinsen und Zinseszinsen werden beim Kauf auf den Preis angerechnet. Dann gibt es noch den Sparbrief mit einer jährlichen Zinssteigerung. Er ähnelt dem Bundesschatzbrief und wird in der Regel für eine kurze Laufzeit erworben. Er kann, nach eine kurzen Kündigungsfrist, jederzeit zum Nennwert, einschließlich der aufgelaufenen Zinsen, eingelöst werden. Außerdem gibt es den Sparkassenbrief. Hier handelt es sich um einen Sparbrief, der von Sparkassen ausgegeben wird. Auch beim Sparkassenbrief ist die Verzinsung von vorneherein festgelegt und ändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Sparkassenbriefe können in der Regel nicht vor ihrem Auslaufen eingelöst werden. Kreditinstitute nutzen Sparbriefe als langfristige Refinanzierungsinstrumente. Wenn der Sparer über die Zinsen seines Sparbriefs verfügt, behält die Bank die Kapitalertragssteuer ein. Sie ist nicht fällig, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. ]]>
Sparbrief