Lohnverrechnung

Die Lohnverrechnung wird von der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens durchgeführt. Das bedeutet, die Lohnverrechnung muss der Pflege der Personalstammdaten, der Errechnung der Jahreslohnkonten, der Meldung aller erforderlichen Angaben, z.B. Lohnsteueranmeldung und Krankenkassennachweise an die zuständigen Stellen, sowie der Buchungsdokumentationen für die Finanzabteilung nachkommen.

Die Lohnverrechnung umfasst die Errechnung des Einkommens unter Berücksichtigung aller Steuerabzüge und Sozialabgaben. Mitunter müssen auch Reisekosten, Zuschläge für Wochenendarbeiten, für Nachtarbeit oder Überstunden u.a. beachtet werden.

Unterhält ein Unternehmen keine eigene Lohnbuchhaltung, übergibt es die Arbeit an Lohnverrechnungsbüros oder Steuerberater.

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4 Gedanken zu „Lohnverrechnung“

  1. Danke für diesen Beitrag zur Lohnverrechnung! Mein Unternehmen hat die Personalverrechnung auch extern an einen Steuerberater weitergegeben. Gut zu wissen, dass diese Arbeit auch an Lohnverrechnungsbüros weitergegeben werden kann!

  2. Danke für diesen Beitrag zum Thema Lohnverrechnung. Interessant zu wissen, dass sie die Errechnung des Einkommens unter Berücksichtigung aller Steuerabzüge und der Sozialabgaben beinhaltet. In meiner Firma wird sehr auf eine einwandfreie Buchhaltung geachtet, da es immer unangenehm ist, wenn ein falscher Betrag dem Mitarbeiter ausbezahlt wird.

  3. Ich muss ihm Unternehmen bald meine erste Personalverrechnung anfertigen. Gut zu wissen, dass ich hierfür auch eine Buchungsdokumentation an die Finanzabteilung senden musste. Das war mir nicht bewusst.

  4. Ich wollte mich informieren, was Lohnverrechnung überhaupt ist und bin auf Ihren Artikel gestoßen. Danke für die Informationen! Vielleicht werde ich eine Steuerberatung mit der Lohnverrechnung meines Unternehmens beauftragen.

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