Lohnverrechnung

Die Lohnverrechnung wird von der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens durchgeführt. Das bedeutet, die Lohnverrechnung muss der Pflege der Personalstammdaten, der Errechnung der Jahreslohnkonten, der Meldung aller erforderlichen Angaben, z.B. Lohnsteueranmeldung und Krankenkassennachweise an die zuständigen Stellen, sowie der Buchungsdokumentationen für die Finanzabteilung nachkommen.

Die Lohnverrechnung umfasst die Errechnung des Einkommens unter Berücksichtigung aller Steuerabzüge und Sozialabgaben. Mitunter müssen auch Reisekosten, Zuschläge für Wochenendarbeiten, für Nachtarbeit oder Überstunden u.a. beachtet werden.

Unterhält ein Unternehmen keine eigene Lohnbuchhaltung, übergibt es die Arbeit an Lohnverrechnungsbüros oder Steuerberater.

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Lohnbuchhaltung

Lohnbuchhaltung bezeichnet die betriebliche Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabwicklungen. Daneben führt die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens die Jahreslohnkonten, die Stammdaten des Personals, erledigt die gesetzlich vorgeschriebenen Meldeerfordernisse, z.B. Lohnsteueranmeldungen oder Nachweise von Krankenkassenbeiträgen, erstellt Buchungsbelege für die Finanzabteilung des Unternehmens und erstellt bei kleineren Firmen auch die Arbeitsverträge. Die für die Lohnbuchhaltung zuständigen Mitarbeiter verfügen sowohl über Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht als auch im Lohnsteuerrecht. Insbesondere mittlere und größere Unternehmen führen die Lohnbuchhandlung nicht mehr selber und also intern durch, sondern beauftragen dafür externe Dienstleister. ]]>