Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist eine andere Bezeichnung für Bankrott. Zahlungsunfähigkeit kann sowohl eine Privatperson, ein Unternehmen oder einen Staat treffen. Eine zahlungsunfähige natürliche oder rechtliche Person kann laufende Kosten, Rechnungen über eigene Einnahmen und eigenes Kapital nicht mehr bezahlen und in der Regel auch keinen Kredit (mehr) aufnehmen. Droht jemandem die Zahlungsunfähigkeit kann bzw. muss die Person Insolvenz anmelden, dessen Ziel die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit ist. Bei der Abwendung einer Insolvenz durch rettende Maßnahmen bzw. Einigungen mit den Gläubigern oder der Abwicklung der Insolvenz hilft ein Insolvenzverwalter. Ein Insolvenzverfahren endet in der Regel damit, dass die Ansprüche der Gläubiger eingelöst wurden und eine Restschuldbefreiung vereinbart wird. ]]>

Privatinsolvenz

Privatinsolvenz ist auch unter den Bezeichnungen Verbraucherinsolvenzverfahren, Privatinsolvenzverfahren oder Privatkonkurs bekannt. Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz und damit der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson (auch Selbständige und Kleingewerbetreibende sind in dieser Bezeichnung mit eingeschlossen). Eine Privatinsolvenz wird also von Personen beantragt, die überschuldet sind und die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr erfüllen können. Das Verfahren einer Privatinsolvenz besteht aus verschiedenen Schritten: Zunächst muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gläubiger angestrebt werden. Ist dieser erfolgreich, entfallen alle weiteren Verfahrensschritte. Ist er es nicht, kann der Schuldner beim Insolvenzgericht das Privatinsolvenzverfahren schriftlich beantragen. Vorzulegen sind dabei der Nachweis über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, Informationen zur Restschuldbefreiung, ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über die Gläubiger, die Gläubiger-Forderungen sowie ein Schuldenbereinigungsplan. Jetzt prüft das Gericht, ob die Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans erfolgreich sein kann. Als nächster Schritt kommt dann das vereinfachte Insolvenzverfahren zum Tragen. Hier wird das pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet und die Erlöse an die Gläubiger ausgezahlt. Meist zielt das Privatinsolvenzverfahren auf eine Restschuldbefreiung, die sechs Jahre nach der Privatinsolvenz eintritt. Trotz dieser Befreiung gilt der ehemalige Schuldner durch einen Schufa-Eintrag weiterhin als nicht kreditwürdig. Beratungsstellen für Privatinsolvenzverfahren sind neben Rechtsanwaltskanzleien auch durch Kommunen oder Wohlfahrtsverbände getragene Schuldnerberatungsstellen.]]>

Insolvenzberater

Ein Insolvenzberater hilft Privatpersonen oder Unternehmen ihre Insolvenz abzuwickeln bzw. bei drohenden Zahlungsschwierigkeiten eine Insolvenz abzuwenden und somit die Eröffnung eines Insolvenzantrags vor Gericht zu vermeiden. Droht eine Insolvenz, kann der Betroffene einen Insolvenzberater bei entsprechenden Schuldner- und Insolvenzberatungen finden. Der Insolvenzberater hilft dem potenziellen Schuldner, eine Insolvenz abzuwenden, indem er Einigungen mit den Gläubigern erzielt oder zu rettenden Maßnahmen raten kann. Ist die Zahlungsunfähigkeit eingetreten, muss Insolvenz angemeldet werden und das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, welcher das weitere Verfahren abwickelt, indem er z.B. die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Schuldners prüft und sich mit dem Gläubiger einigt. ]]>

Insolvenz

Insolvenz ist Zahlungsunfähigkeit (Bankrott), drohende Zahlungsunfähigkeit (Liquidität) oder Überschuldung und kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Bei einer Insolvenz kann die Person oder das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht mehr nachkommen. Als Folge wird ein Insolvenzverfahren eröffnet bei dem das aktuelle Schuldnervermögen beschlagnahmt wird und die Rechte des Schuldners auf den Insolvenzverwalter übergehen. Auch Steueransprüche können nur noch entsprechend den Bestimmungen der Insolvenzordnung geltend gemacht werden. Ziel dieses Verfahren ist entweder die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Abwicklung der Situation durch Restschulbefreiung, so dass die noch offenen Ansprüche der Gläubiger gegenüber dem Schuldner verfallen. Gründe für Insolvenzen können unterschiedlich sein. Privatpersonen werden häufig in Folge von Überschuldungen insolvent (Verbraucherinsolvenz). Unternehmen können durch interne oder externe Faktoren in eine Insolvenz fallen (Firmeninsolvenz). Intern kann es sich z.B. um Managementfehler handeln, die schließlich dazu führen, dass die Firma die laufenden Kosten nicht mehr begleichen kann, d.h. z.B. ihre Mitarbeiter nicht mehr entlohnen oder Lieferantenrechnungen nicht mehr zahlen. Externe Gründe für eine Firmeninsolvenz sind z.B. der Preisverfall entsprechender Waren oder Absatzschwierigkeiten. ]]>

Z – Zeitarbeit, Zeitarbeiter, Zertifikate, Zivildienst, Zusätzliches Einkommen – Gehalts-Lexikon

  • Zwangsvollstreckung
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